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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Urnen-Schmuggler

 

Der heutige Bericht über Urnen-Kriminalität erinnert mich an einen schon ein paar Jahre zurückliegendes Fall. Mandant war ein „Urnen-Schmuggler“. ;)

In Deutschland ist es nicht erlaubt, mit der Asche verstorbener gefüllte Urnen privat aufzubewahren oder zu beliebig verstreuen, Urnen müssen hierzulande beerdigt werden. Zur Vermeidung von Eigenmächtigkeiten werden solche bereits im Vorfeld ausgeschlossen, so dass man nicht einfach im Krematorium Urnen ausgehändigt bekommt und in den Schrank stellen kann.

Wer jedoch unbedingt später im Schrank stehen möchte, kann sich im Ausland verbrennen lassen, wo man sich wegen Asche keine solche aufs Haupt streut. Allerdings ist die Einfuhr der Urnenasche offenbar nicht so ganz erlaubt. Und da kommt halt der Urnenschmuggler ins Spiel, der sie dann bei ihrer letzten Reise begleitet. Viel mehr Spaß werden Sie so als Asche vermutlich nicht mehr haben.

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Autor:
admin
Datum:
13. Dezember 2013 um 14:30
Category:
Allgemein,Persönlichkeitsrecht,Strafrecht
Tags:
 
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