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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Abmustern beim Piratengericht

 

Nach eineinhalb Jahren endet zum Wochenende meine Amtszeit im Bundesschiedsgericht der Piratenpartei. §§ 10, 14 ParteienG schreiben die Einrichtung von parteiinternen Schiedsgerichten nebst Berufungsinstanz vor. Während die Schiedsgerichte u.a. auch Parteiordnungsmittel überprüfen, sind sie bei beantragten Parteiausschlüssen sogar das entscheidende Organ (§ 10 Abs. 5 PartG), da der Ausschluss als ultima ratio nicht politisch missbraucht werden soll.

Nachdem im Frühjahr 2012 Spitzenjournalisten halluzinierten, die Piraten würden von Nazis unterwandert, und diese kollektive Hysterie mit einem gerade gescheiterten Parteiausschlussverfahren gegen einen verpeilten Hobbyhistoriker assoziierten, hatte ich mich für das nächste frei werdende Richteramt beworben. Mir war wichtig, dass jeder Pirat ein rechtsstaatlichen Maßstäben genügendes Verfahren bekam, zumal in einer Partei, die freie Meinungsäußerung sehr hoch hält. Und wenn es denn sein muss, wollte ich dazu beitragen, dass ein Parteiausschlussverfahren ggf. vor konventionellen Gerichten Bestand hat. Kurioserweise habe ich im Ergebnis nicht an einem einzigen Parteiausschlussverfahren mitgewirkt, wir hatten kaum Verfahren dieser Art.

Dafür gab es aber etliche andere Angelegenheiten… Mit der explodierten Mitgliederzahl stieg natürlich auch die Menge der Verfahren. Unsere Arbeit blieb nicht unbeobachtet: Ein Lehrstuhl für Parteienrecht verfolgte unsere Arbeit mit wissenschaftlichem Interesse. Ein Schiedsgericht einer anderen politischen Partei zog sogar mal eines unserer Urteile heran. Einer unserer Kunden schätzte unsere Arbeit so sehr, dass er darüber sogar ein 584 Seiten starkes Buch geschrieben hat. Das Werk des Autors, der juristische Kenntnisse sowie solche auf dem Gebiet der Astrologie beansprucht, kann man als Book-on-Demand für 72,- € bestellen, wenn man möchte.

Vieles am Schiedsgericht war für die Piraten typisch, etwa die online-Kommunikation mit Etherpads, Telkos, virtuellen Akten und einem Ticketsystem. Manches war wie vieles an der Partei liebenswert unfertig, etwa die Piraten-Satzung und die Schiedsgerichtsordnung, die von Leuten stammte, die von Recht so wenig Ahnung hatten wie von Rechtschreibung … ;) Und man hatte es oft mit Piraten zu tun, denen die Selbstbeschäftigung wichtiger war als gemeinsame politische Ziele. Bei Parteien rechnet man mit einem Schnitt an Spinnern unter den Mitgliedern von 10%, aus denen sich erfahrungsgemäß die meisten „Kunden“ der Parteigerichte rekrutieren. Bei allem Respekt vor wichtigen Anliegen und subjektivem Gerechtigkeitsempfinden, aber die Trollquote für überflüssige Inanspruchnahme der Schiedsgerichte dürfte bei 80% zu taxieren sein.

Insgesamt kostete mich das Ehrenamt in der Woche mindestens einen freien Abend, mit der Vorbereitung aber eher aber eine ganzen Arbeitstag. Den Rekord für den umfangreichsten Arbeitsanfall verursachte ein liebenswerter Zeitgenosse namens „Netznotar“, dessen verhinderte Wähler, die man nicht zu einem Aufstellungsparteitag zuließ, während des Wahlkampfs Unmengen an Zeit beanspruchten. Nachdem die vom Netznotar eifrig vertretenen Klagen bei uns scheiterten, versuchten es die Netznotarier auch auf dem konventionellen Rechtsweg mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, scheiterte insoweit jedoch auch am Oberlandesgericht. Unser Urteil war wohl überzeugend. Derzeit streitet man sich um den Gegenstandswert der Sache, der 250.000,- € betragen soll.

In den letzten Monaten unserer Amtszeit tauchte eine Akte aus dem Jahre 2010 auf, die von unseren Vorgängern und wohl auch den Parteien offenbar wegen Personalwechseln übersehen worden war. Bei der Sachverhaltsdarstellung schlug ich eine für alle Beteiligten gesichtswahrende Formulierung vor:

Die Verfahrensakte wurde anschließend von einer Bande missgünstiger Orks entführt und konnte dank hilfsbereiter Zwerge Mitte 2013 wieder aufgefunden werden.

Das Easteregg schaffte es tatsächlich ins Urteil! ;)

Die Arbeit mit den sehr netten Kollegen am BSG hat großen Spaß gemacht, und es war mir Vergnügen und Ehre zugleich, den Aktiven der auf 30.000 Piraten angewachsenen Partei in der spannenden Zeit zwischen BPT12.1 und BPT13.2 den Rücken frei gehalten zu haben. Das war mein Dank an eine Partei, die Netzsperren und ACTA verhindert hat. Eine starke Piratenpartei wäre auch 2013 wichtig gewesen, wie schon Sascha Lobo zum Jahresbeginn schrieb. Leider hatten wir keine mehr anzubieten.

Ich mustere nun ab und wünsche dem künftigen Bundesschiedsgericht eine glückliche Hand!

 

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Autor:
admin
Datum:
29. November 2013 um 11:55
Category:
Allgemein,Internet,Politik,Strafrecht
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