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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Kamerad Urheber! Wegtreten!

 

Nachdem mir inzwischen die Klageschrift Bundeswehr ./. WAZ Mediengruppe vorliegt, habe ich bei TELEPOLIS ein bisschen ausführlicher zu dem Thema geschrieben (Die Künstler-Kompanie). Falls Richter den Berichten tatsächlich Urheberrechte zubilligen wollten (etwa, weil sie so kreativ aus den Fingern gesaugt wurden), dann wäre das Anliegen der Bundeswehr ein Missbrauch des Urheberrechts.Denn wenn die Bundeswehr argumentiert, dass sie das Material nie veröffentlichen wollte, dann ihr schwerlich ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden sein. Die Verwertung von geistigen Leistungen aber ist einer der beiden wesentlichen Gründe für das Urheberrecht.

Der andere liegt in dem „geistigen Band des Künstlers zu seinem Werk“, das vom Urheberrecht geehrt werden soll. Wir müssen uns das so vorstellen, dass da jetzt 20 Bundeswehroffiziere, die in ihrem Dichterschweiße an den Berichten gesessen haben, jetzt heulend auf dem Sofa in die Kissen weinen, weil jemand ihre Berichte veröffentlicht hat, denn das Befinden über die Erstveröffentlichung steht dem Urheber zu. Aber auch das ist bei beauftragten Lageberichten, die schon von Gesetzes wegen erstellt werden müssen und engen sachlichen Schemata folgen, mehr als lächerlich.

Werden die urhebenden Soldaten demnächst Mitglied in der VG Wort? Dann könnten sie sich bei Leaks noch ein Zubrot verdienen. Letzteres würde das Aufkommen von Leaks vermutlich deutlich erhöhen … ;-)

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Autor:
admin
Datum:
29. Juli 2013 um 11:04
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Politik,Urheberrecht,Zensur
Tags:
 
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