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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


30. Juli 2013

Leistungsschutzrecht ante portas

Am 1. August tritt eines der überflüssigsten und unpraktikabelsten Gesetze in Kraft, das man sich ausdenken könnte: Das von Axel Springer der Koalition diktierte Leistungsschutzrecht. Mit diesem schwachsinnigen Video versuchten die Verleger letztes Jahr, mit Desinformation die Leute zu gewinnen. Da wird zum Beispiel die Behauptung aufgestellt, Firmen – gemeint ist in erster Linie Google News – würde mit Snippets Geld verdienen. Mumpitz: Auf Google News gibt es keine Anzeigen. Im Gegenteil macht Google für diese freiwillig ins Netz gestellte Beiträge Reklame … Weiter wird suggeriert, als würde den Verlagen durch die Snippets ein Schaden entstehen. Wie das gehen soll, ist nicht nachvollziehbar.

Gegen kommerzielle und sonstige eigenmächtige Verwertung durch Dritte kann man schon heute aus konventionellem Urheberrecht vorgehen. Was das mit dem Snippet zu tun haben könnte, leuchtet nicht ein, denn die wenigsten Snippets könnte man sinnvoll in andere Texte einbauen. Was der Vergleich mit den Rundfunksendern meinen könnte, habe ich trotz meiner medienrechtlichen Ausbildung nicht verstanden. Muss an mir liegen.

Google denkt verständlicherweise nicht daran, den Verlagen für die kostenlose Werbung auch noch Geld in den Rachen zu werfen und wird daher entsprechende Anbieter aus dem Suchindex entfernen. Eigentlich hatte ich mich ja schon gefreut, dass künftig viele Verlage bei Google rausfliegen, denn das begünstigt das Ranking meiner Artikel, die ich im Heise-Verlag publiziere. Der Heise-Verlag hat nämlich dem weltfremden Leistungsschutzrecht von Anfang an eine Absage erteilt.

Inzwischen ist den Verlagen aber leider aufgefallen, dass sie sich ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie sich bei Google selbst aussperren. Deshalb haben sie Google erklärt, dass das ja wohl alles nicht so gemeint war, und die sollen doch mal ruhig weiter kostenlos Werbung für Artikel machen. Auf der Strecke bleiben kleine Anbieter wie Rivva, die nicht die Marktmacht von Google bieten können. Die haben bis Mittwoch viel Arbeit, um die ganzen Zeitungen aus ihrem Index zu puhlen.

Was das über die Internetkompetenz bzw. Unabhängigkeit der schwarz-gelben Regierung aussagt, liegt auf der Hand. Auch, wenn das Geschenk an die Verlage wirklich nichts wert war, wäre es unhöflich von den Verlegern, der Bundesregierung für diesen Liebesdienst im Wahlkampf nicht zu danken.

Videos zur Überwachung, die man gesehen haben sollte

„Das Netzwerk“ (2011) von Alexander Lehmann

 

 

„Überwachungsstaat für Dummies – PRISM – Jeder ist im Fadenkreuz!“ (2013) von @Nukewalls

 

 

„Überwachungsstaat – was ist das?“ (2013) von @Manniac

 

 

Und leider noch immer aktuell: „Du bist Terrorist“ (2009) von Alexander Lehmann

 

29. Juli 2013

Kompa ./. Klehr – Oberlandesrichter Buske will es oberlandesrichten

 

Vor fast genau einem Jahr hatte ich darüber berichtet, dass das Hanseatische Oberlandesgericht der Freien und Hansestadt Hamburg und an der Berufung seinen legendären Vorsitzenden Herrn Richter am Oberlandesgericht Buske mitwirken lassen will. Mein Anwalt Thomas Stadler und meine Unmaßgeblichkeit fanden das ein bisschen anrüchig, denn Herr Buske war damals in seiner Eigenschaft als Vorsitzender Richter der „Pressekammer“ des Landgerichts Hamburg an einer einstweiligen Verfügung gegen mich beteiligt, die der hier zu beurteilenden Klage voranging.

Normalerweise kann ein Richter, der in der Ausgangsinstanz an einem Fall beteiligt war, nicht in der Berufungsinstanz ein zweites Mal über denselben Fall richten. In Hamburg ist man der Auffassung, dass eine einstweilige Verfügung ja etwas völlig anderes sei. Und so ließen uns die Hanseaten nunmehr freundlich wissen, dass Herr Buske nichts dabei findet, wenn er abermals über mich zu Gericht sitzen wird.

Die Sache hat insoweit einen Haken, als dass die Zivilkammer 24 nie einen Hehl daraus gemacht hat, dass sie einmal getroffene Entscheidungen aus Prinzip grundsätzlich bestätigt. Die sind anscheinend sogar stolz auf den Ruf. Wenn aber Wertungen aus einstweiligen Verfügungen auch in der Hauptsache nur alle Jubeljahre revidiert werden, dann würde ich mich schon wohler fühlen, wenn Herr Buske das jemand anders machen lassen würde, denn wie man es dreht und wendet, er richtet über seine eigene Entscheidung.

Beruhigend ist es jedenfalls, dass man in Hamburg auch keine anderen Gründe sieht, etwa Befangenheit gegenüber meiner Person, weil ich mich ja schon das ein oder andere mal unbotmäßig über seine Urteile geäußert hatte. Na, was kann ja noch schief gehen …?

Kamerad Urheber! Wegtreten!

 

Nachdem mir inzwischen die Klageschrift Bundeswehr ./. WAZ Mediengruppe vorliegt, habe ich bei TELEPOLIS ein bisschen ausführlicher zu dem Thema geschrieben (Die Künstler-Kompanie). Falls Richter den Berichten tatsächlich Urheberrechte zubilligen wollten (etwa, weil sie so kreativ aus den Fingern gesaugt wurden), dann wäre das Anliegen der Bundeswehr ein Missbrauch des Urheberrechts.Denn wenn die Bundeswehr argumentiert, dass sie das Material nie veröffentlichen wollte, dann ihr schwerlich ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden sein. Die Verwertung von geistigen Leistungen aber ist einer der beiden wesentlichen Gründe für das Urheberrecht.

Der andere liegt in dem „geistigen Band des Künstlers zu seinem Werk“, das vom Urheberrecht geehrt werden soll. Wir müssen uns das so vorstellen, dass da jetzt 20 Bundeswehroffiziere, die in ihrem Dichterschweiße an den Berichten gesessen haben, jetzt heulend auf dem Sofa in die Kissen weinen, weil jemand ihre Berichte veröffentlicht hat, denn das Befinden über die Erstveröffentlichung steht dem Urheber zu. Aber auch das ist bei beauftragten Lageberichten, die schon von Gesetzes wegen erstellt werden müssen und engen sachlichen Schemata folgen, mehr als lächerlich.

Werden die urhebenden Soldaten demnächst Mitglied in der VG Wort? Dann könnten sie sich bei Leaks noch ein Zubrot verdienen. Letzteres würde das Aufkommen von Leaks vermutlich deutlich erhöhen … ;-)

28. Juli 2013

Lieber Herr Friedrich, heute dürfen Sie uns ausnahmsweise mal abhören

 

Markus Kompas Rede in Frankfurt:

 

Udo Vetters Rede in Bochum:

 

Marina Weisbands Rede in Münster:

 

Patrick Schiffers Rede in Aachen:

 

München:

 

Berlin:

 

Hamburg:

 

Bei Frau Merkels Wahlkreisbüro in Stralsund

Wenn der Hahn zweimal kräht

Gestern hatte (qua Losentscheid) der amtierende hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) die erste Rede auf der Frankfurter StopWatchingUs-Demo gehalten bzw. dies versucht. Hahn war bei den meisten Demonstranten alles andere als willkommen, denn Hahn hat zu verantworten, was hier vor wenigen Wochen der Occupy-Bewegung widerfuhr. Auch scheint Hahn vergessen zu haben, dass die FDP Koalitionspartner der Bundesregierung ist. Würde in den USA eine ausländische Spionageeinrichtung bekannt, hätte ihr die US-Regierung längst den Strom abgedreht.

Dass Hahn seine Rede zu Ende hielt, obwohl diese von Trillerpfeifen und Buhrufen übertönt wurde, war sportlich – aber bewies auch die Medienkompetenz seiner Berater. Denn Hahn nutzte seine PR-Chance effizienter, man es erwartet hätte: Nach seiner Rede gab er den Kameras, die u.a. wohl wegen seiner Prominenz gekommen waren, abseits der Bühne ein Interview. Dieses Statement, das Tausendmal mehr Leute als auf dem Platz erreichte, wurde nicht gestört, da gerade ein anderer Redner dran war, dem die Leute aufmerksam zuhörten. Da sich die Presse auf die Hahn-Gaudi konzentrierte, waren die meisten Kameras auf Hahn fixiert und kümmerten sich nicht um den Piraten-Redner, der praktisch nur zu den Demonstranten predigte, die ohnehin seine Meinung teilten.

Auf diese Weise schaffte es Hahn in die Tagesschau, während die Piraten nicht einmal erwähnt oder nach ihrer Meinung gefragt wurden. Während die Leute mit den Trillerpfeifen auf dem Platz ihren Spaß hatten, hat publizistisch gesehen Hahn gewonnen, der das Spektakel nutzte, um die FDP als Datenschutzpartei zu profilieren. Der Piratenredner, dem Hahn die Show medial dann doch gestohlen hatte, war übrigens ich … Wie auch immer, ich hatte gestern im heißen Frankfurt sehr viel Spaß mit tollen Menschen, die Rückgrat haben. Respekt!

25. Juli 2013

Geheimdienstaffäre in Luxemburg: Was machte der „Spetzeldengscht“?

Heute um 20 Uhr veranstaltet die AG Netzpolitik der Piratenpartei veranstaltet heute im Mumble einen Talk zum Bommeleeër-Prozess über eine mysteriöse Bombenserie in Luxemburg zwischen 1984 und 1986. Der Geheimdienst des kleinen Landes muss sich bei seinen Skandalen nicht hinter seinen Kollegen verstecken.Was mich am meisten erstaunt, ist die zurückhaltende Berichterstattung in den deutschen Medien. So wird dort Juncker gerade einmal vorgeworfen, er hätte auf den „Spetzeldengscht“ SREL nicht eifrig genug aufgepasst. Nur die wenigstens Journalisten scheinen zu wissen, dass es um inszenierte Bombenattentate und die Schattengeschichte der NATO geht.

Als Gäste fungieren der Luxemburger Jurist und Pirat Jerry Weyer, der die dortige Politik sehr genau beobachtet, sowie ein deutscher Journalist, der den Fall langfristig mit großem Interesse verfolgt (ich). Die Mumble-Konferenz wird im Nebelhornradio gestreamt.

24. Juli 2013

Bekommt Obama eine Spiegelaffäre?

Bereits 2007 hatte der Geheimdienstspezialist James Risen in seinem Bestseller „State of War“ u.a. auf das exzessive Abhören der NSA hingewiesen. Damals hatte ich das Buch nach etwa der Hälfte aus der Hand gelegt, weil ich von Enthüllungen über die Bush-Regierung damals mehr als gesättigt und ohnmächtig war.

Probleme bekam Risen aber nicht unter Bush, sondern unter Obama. So wurde Risen nun von einem Berufungsgericht verurteilt, als Zeuge gegen einen möglichen Informanten auszusagen, einen angeklagten Ex-CIA-Mann. Die Pressefreiheit und der daraus abgeleitete Quellenschutz sind damit im „land of the free“ passé.

Wenn Risen etwas auf sich und die Pressefreiheit hält, wird er einsitzen müssen, und er hat gute Chancen, ein Held zu werden. Als Amerikaner muss er wenigstens nicht nach Guantánamo oder Abu Ghuraib. Aber auch im US-Knast soll es nicht schön sein. Insbesondere gelten dort nicht die Gesetze gegen Sklaverei, so dass die Industrie dort für 23 Cent Stundenlohn arbeiten lässt.

23. Juli 2013

Was man gegen Geheimdienste tun kann

Man könnte eine Partei wählen, die sich das hier längst ins Wahlprogramm geschrieben hat:

Innere Sicherheit

Sicherheit in Freiheit

Bewahrung und Ausbau unserer Bürger- und Freiheitsrechte sind für uns zentrale politische Herausforderungen. Die steigende Zahl von Überwachungsgesetzen und Überwachungsmaßnahmen unter Verweis auf den ‚internationalen Terrorismus‘ und andere ‚Bedrohungen‘, der mangelnde Bestand solcher Gesetze vor der Verfassung, die teils für rechtswidrig erklärten Maßnahmen gegen politischen Protest und die wiederkehrenden Skandale bei deutschen Geheimdiensten belegen gravierenden Handlungsbedarf.

Nationale Kriminalpräventionsstrategie

Um schon den Ursachen von Kriminalität entgegenzuwirken, wollen wir den Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik auf die Förderung von Kriminalpräventionsmaßnahmen und -projekten legen, deren Wirksamkeit – anders als bei Überwachungsmaßnahmen – wissenschaftlich erwiesen ist (z. B. Präventionsprojekte mit Jugendlichen aus sozial gefährdeten Familien). Besonders wichtig ist uns dies bei Kindern und Jugendlichen. Wir wollen dazu eine nationale Präventionsstrategie entwickeln.

Sicherheitsbewusstsein stärken

Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für unser persönliches Wohlbefinden. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland verbreitet unbekannt ist und dass das Kriminalitätsrisiko teilweise weit überschätzt wird. Wir wollen ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Deutschland auflegen, um verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen zu wirken.

Systematische Evaluierung von Überwachungsbefugnissen und –programmen

Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie kann nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass eine dem Bundestag unterstellte Deutsche Grundrechteagentur alle bestehenden und neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht (systematische Evaluierung). Auf dieser Grundlage können wir sodann Grundrechtseingriffe aufheben oder verhindern, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit – also ohne Einfluss auf die Kriminalitätsrate – möglich ist oder wo sich der Eingriff als unverhältnismäßig erweist. Wir wollen auch auf Maßnahmen verzichten, deren Effizienz so gering ist, dass die dadurch gebundenen Mittel an anderer Stelle mehr zu unserer Sicherheit beitragen können.

Privatsphäre rechtstreuer Bürger achten

Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die der Begehung oder Vorbereitung einer Straftat konkret verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich.

Freiheitspaket verabschieden

Unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir mit einem „Freiheitspaket“ wieder aufheben, darunter

  • die Übertragung exekutiver Polizeibefugnisse einschließlich Online-Durchsuchung auf das Bundeskriminalamt,
  • gemeinsame Dateien von Polizeien und Geheimdiensten,
  • die flächendeckende Erhebung biometrischer Daten sowie deren Speicherung in RFID-Ausweisdokumenten,
  • die lebenslängliche Steuer-Identifikationsnummer,
  • das elektronische Bankkontenverzeichnis,
  • die verpflichtende elektronische Gesundheitskarte,
  • die Überwachung von Wohnungen, von Ärzten, Rechtsanwälten, Geistlichen,
  • Abgeordneten und anderen Vertrauenspersonen,
  • den Identifizierungszwang für Handy- und Internetnutzer,
  • das Verbot anonymen elektronischen Bargeldes (Zahlungskarten) über 100 Euro sowie
  • die Auslieferung von Personendaten an die USA und andere Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz.
Neue Überwachungspläne stoppen

Um den fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte seit 2001 zu stoppen, fordern wir ein Moratorium für weitere Grundrechtseingriffe im Namen der Kriminalitätsbekämpfung, solange nicht die systematische Überprüfung der bestehenden Befugnisse abgeschlossen ist.
Insbesondere lehnen wir ab

  • eine flächendeckende Protokollierung aller unserer Telefon- oder Internetverbindungen (Vorratsdatenspeicherung) gleich für welche Dauer,
  • eine Vorratsspeicherung von Flug-, Schiff- und sonstigen Passagierdaten,
  • eine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse (Stockholmer Programm der EU),
  • den Einsatz von Überwachungsdrohnen sowie
  • den Einsatz von Rasterfahndungs-Software in Online-Netzwerken.
Grundrechtskonformität der Gesetzgebung stärken

In den letzten Jahren musste das Bundesverfassungsgericht immer häufiger Gesetze aufheben, die unsere Grund- und Freiheitsrechte verletzten.
Zur Verhinderung verfassungswidriger Gesetze wollen wir einem Drittel des Deutschen Bundestages oder zwei Fraktionen das Recht geben, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der Bundespräsident soll darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Nach dem Vorbild anderer Verbandsklagerechte wollen wir Bürgerrechtsorganisationen die Möglichkeit eröffnen, stellvertretend für die Allgemeinheit vor den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gegen Grundrechtsverletzungen zu klagen.

Sicherheitsforschung demokratisieren

Die Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. In beratenden Gremien sollen künftig neben Verwaltungs- und Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und Nichtregierungsorganisationen vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche Untersuchung über die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment) vorliegt.

Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben.

22. Juli 2013

„Die Waffen der Terrorfahnder „

Die Ausgabe „Die Waffen der Terrorfahnder“ von Quarks& Co. von 2008, die ich ganz dringend jedem Politiker, Geheimdienstler und politischen Journalisten empfehle, ist gleichzeitig auch ein Plädoyer für unabhängig produzierten Rundfunk.