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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Rolf Schälike – vom „Bürgerrechtler“ zum „Stalker“

Der einstige Kernphysiker Rolf Schälike hat eine interessante politische Vergangenheit. Aufgewachsen im Moskauer „Hotel Lux“ inmitten der späteren DDR-Elite gelang es ihm trotz seiner Kontakte, aus der Partei sowie aus dem Zentralinstitut ausgeschlossen zu werden. Selbst seine Verbindungen, die bis zu MfS-General Markus Wolf reichten, konnten nicht verhindern, dass er für das Verleihen von verbotenen Büchern in den StaSi-Knast gehen musste. Politisch gesehen war das Eintreten für Meinungsfreiheit mutig und respektabel, Schälike wurde Opfer widerwärtigster Justizkriminalität. Allerdings war Schälikes Persönlichkeit schon damals schwierig. Der eigene Bruder belastete ihn 1984:

So äußerte er bei den vielen ideologischen Auseinandersetzungen, die sein Bruder, der Zeuge Dr. Wolfgang Schälike mit ihm führte, u.a. die Auffassung, daß die Physik die einzige und wahre Wissenschaft sei, er allein Vorschriften machen könne und alle anderen nicht urteilsfähig wären. Er nahm für sich in Anspruch, andere kritisieren zu können, nahm selbst keine Kritik an und änderte sein Verhalten nicht. Seine revisionistischen Auffassungen entbehrten jeder Konstruktivität und Grundlage und er versuchte, andere auf seinen Standpunkt zu ziehen und sie auf Positionen gegen die Politik von Partei und Regierung in der DDR und der UdSSR zu bringen

Weiter ist im Urteil zu lesen:

Die Mutter des Angeklagten, der Freundeskreis des Zeugen und der Zeuge selbst führten mit dem Angeklagten endlose Diskussionen zu dieser Zeit und machten ihn darauf aufmerksam, daß er eine verhängnisvolle Entwicklung nimmt

Auch der damals ausgeprägte missionarische Eifer fand Niederschlag:

Der Zeuge stellte dabei fest. daß der Angeklagte jede Gelegenheit wahrnahm, um über politische Dinge zu sprechen.

Tatsächlich war und ist Rolf Schälike denkbar aufdringlich und „schwierig“, zurückhaltend formuliert, darüber gehen die Meinungen nicht auseinander. Sein Drang zu Rechthaberei und Querulanz hat ihn viele Freunde und Mitstreiter gekostet, selbst Bärbel Bohley attestestierte Schälike „ein Ego wie Stalin“.

Seit einiger Zeit trollt mir Schälike auf allen möglichen Blogs und Twitter wie ein verschmähter Liebhaber hinterher. Da seine Anhänglichkeit auf die Dauer langsam lästig wird, nehme ich heute Stellung.

Nachdem ich 2007 über seine Gerichtsbloggereien berichtet hatte und er mich bei einigen Rechtsstreiten vor allem durch seine Kenntnisse der Hamburger Pressekammer unterstützt hatte, übernahm ich vor Jahren erstmals ein Mandat von ihm und wurde dann vorübergehend sein „Hausanwalt“. Weil ich beobachtet hatte, dass er einen hohen Verschleiß an Anwälten hat und nach meiner Kenntnis bisher noch über jeden ehemaligen Anwalt temperamentvoll geschimpft hatte, machte ich unsere Zusammenarbeit von dem Versprechen abhängig, nicht schlecht über mich zu reden, was auch immer passieren möge. Nur eines von vielen gebrochenen Versprechen. Von Indiskretionen möchte ich gar nicht erst anfangen.

Nach diversen Erfahrungen hatte ich im Frühjahr beschlossen, mich von Schälike endgültig fern zu halten. Inzwischen flickt mir Schälike öffentlich am Zeug, ich wäre ein schlechter Anwalt, was jeder bewerten darf, wie er mag. Aus Gründen des Anwaltsgeheimnisses bzgl. seiner Mandate darf und werde ich mich insoweit nicht gegen Schälikes Anwürfe verteidigen. Allerdings erlaube ich mir den Hinweis, dass Schälikes Fundamentalismus für die Meinungsfreiheit, so ehrenwert dieser prinzipiell sein mag, ganz überwiegend der Egozentrik und Querulanz eines selbstgerechten, nach Aufmerksamkeit suchenden Menschen geschuldet ist. Seine wirren Websites, die angesichts der interessanten Materie um ein Vielfaches besser sein könnten, spiegeln Schälikes schwierige wie egozentrische Persönlichkeit wieder. Ich kenne etliche Menschen, die Schälike derbe verletzt hat, und habe das möglicherweise zu lange toleriert.

Viele Menschen haben durchaus legitime Gründe, sich vor Gericht gegen Rufmord oder gegen Indiskretionen aus ihrem Intim- oder Privatleben zu wehren. Eine totale Meinungs- und Pressefreiheit als Selbstzweck ist in einer menschlichen Gesellschaft nicht wirklich wünschenswert; grundsätzlich ist die Einrichtung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein gesellschaftlicher Fortschritt, denn andernfalls könnten die Springers und Augsteins mit ihrer Medienmacht noch mehr virtuelle Realitäten schaffen, als sie dies bereits tun. Inzwischen hat jeder Teenager und jeder Krawallrentner die Macht, im Internet seine Mitmenschen zu verletzen und zu mobben. Letztes Jahr hatte ich es mit einem Fall zu tun, bei dem jemand alte Kriminalakten von ehemals drogensüchtigen Prostituierten ins Netz stellte und damit auch deren Kindern schadete. Rechtsstaat bedeutet, dass der Schwächere eine realistische Chance bekommt, sich gegen einen Stärkeren zu wehren. Es ist eine Frage des Einzelfalls, wann das Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit höher als die Persönlicheitsrechte zu gewichten ist.

Am Landgericht Hamburg wurde in der Buske-Ära unter Geltung der „Stolpe-Rechtsprechung“ das Persönlichkeitsrecht in einer perversen Weise zulasten der Meinungsfreiheit übergewichtet, der auch BGH und Bundesverfassungsgericht nicht folgen wollten. Gegenwärtig scheinen sich insoweit die Maßstäbe in der Zivilkammer 24 langsam wieder auf ein vertretbares Maß hin zu bewegen.

Schälikes Methode, im Gerichtssaal mündliche Verhandlungen mitzuschreiben, wird zu Recht belächelt. Um einen Rechtsstreit wirklich verfolgen und beurteilen zu können, benötigt man Schriftsätze und muss die Vorgeschichte kennen. Ich hatte neulich gegen eine Zeitung (und andere Medien) eine Vielzahl berechtigter Unterlassungen und sogar eine Vertragsstrafe durchgesetzt. Der Mandant ist hochzufrieden. Darüber hinaus hatte ich auch eine weitergehende, aufgrund diverser Vorgänge schwierige einstweilige Verfügung durchgesetzt. Sie wurde aufgrund einer überraschenden Entwicklung sowie einer für Hamburger Verhältnisse erstaunlich großzügigen Handhabung der Meinungsfreiheit in der Widerspruchsverhandlung wieder gekippt. Das gehört zum Berufsrisiko eines Anwalts. Schälike kennt natürlich nur die mündliche Verhandlung und posaunt ins Internet etwas von „schlechtem Anwalt“, ruft mich zur Gefahr für die Piraten aus, usw.

Ich habe keine Ahnung, was ich Schälike getan haben könnte, er leidet offensichtlich an meiner ausbleibenden Aufmerksamkeit. Gut möglich, dass ich der einzige verständige Leser seines Blogs war. Schälike wird seinem Naturell entsprechend nicht mit seinen Mobbing-Aktionen aufhören. Er ist Bergsteiger, wenn er etwas anfängt, geht er seinen Weg, ohne Rücksicht auf Verluste oder seine Freunde und Familie. Buske und die „Zensuranwälte“ observierte er über sechs Jahre und lieferte sich mit den „Zensur-Anwälten“ nahezu masochistische Rechtsstreite. Ich habe ihn überall, wo möglich, geblockt, lese sein querulatorisches Blog vorsorglich schon lange nicht mehr und werde künftig auf Schälikes neurotische Geiferei nicht mehr reagieren. Ich werde mir die guten Tage im Andenken bewahren, den digitalen Rolf Schälike jedoch ab sofort komplett ignorieren.

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Autor:
admin
Datum:
10. November 2012 um 14:54
Category:
Allgemein,Internet,Landgericht Hamburg,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Politik,Zensur
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Ein Kommentar

  1. Rolf Schälike auf Twitter: Tweet, tweet, tweet – keiner hat mich wirklich lieb! | Off the record

    […] Markus Kompa wissen, der  in seinem „blog zum medienrecht“ unter der Überschrift „Rolf Schälike – vom Bürgerrechtler zum Stalker“ die Absonderlichkeiten seines früheren Klienten wie folgt erklärt: „neurotische Geiferei“. […]

    #1 Pingback vom 22. November 2012 um 19:30

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