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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Dr. Nikolaus Klehr, wir sehen uns in Karlsruhe!

Hamburg verboten

Die letzten 48 Stunden haben mich emotional doch ein bisschen berührt.

Da klingelte etwa gestern Mittag ein unerwarteter Besucher und meinte, er gehöre zu „Fefes menschlichem Botnet“, dem aufgetragen worden sei, 20 Euro zu spenden, was er auch in bar tat!

Heute ging wieder eine Vielzahl an 20ern ein, darüber hinaus wie schon gestern ein vierstelliger Betrag. Ich weiß noch nicht, ob ich die hohen Beträge wirklich annehmen kann.

Jedenfalls ist das Verfahren nunmehr einschließlich Zeugenladungen bis zum Bundesgerichtshof vollständig finanziert! Danke!

Ich bin von euch überwältigt! Die weiteren Klehranleger werde ich noch auflisten. Nunmehr ist es möglich, die Berufung am OLG Hamburg kaltblütig möglicherweise zu verlieren, und es dann eben in Karlsruhe zu versuchen.

Inzwischen ist das Thema auch von den Medien aufgegriffen worden. SPIEGEL Online differenziert zwischen Verlinken und Einbetten, obwohl es darum gar nicht ging. Dem Landgericht Hamburg war die Art des Zugänglichmachens einerlei, und es geht hier auch nicht um Urheberrecht, sondern Persönlichkeitsrecht. Technisch wäre es auch anachronistisch, zwischen Verlinken und Einbettung zu unterscheiden, denn häufig werden Youtube-Links automatisch in Einbettungen umgewandelt, etwa auf Facebook, Twitter, durch manche Blogsoftware usw. Auch Google-Mail identifiziert entsprechende Links und bietet dem Empfänger ein Vorschaubild, sogar RSS-Feeds wandeln selbständig um. (Zur Nichthaftung von RSS-Feeds siehe auch dieses aktuelle BGH-Urteil.) Den Leuten ist auch klar, dass die Videos bei Youtube rumliegen und nicht beim Blogger. Die Meinung, ein Blogger müsste für jede noch so verdeckte oder an den Haaren herbeigezogene angebliche Schwachstelle eines seriösen Berichts haften, ist absurd.

Stiftung oder Verein

Ich führe inzwischen erste Gespräche, wie man einen Verein oder eine Stiftung aufziehen könnte, die es künftig Bloggern und Whistleblowern ohne Kriegskasse ermöglicht, wichtige Dinge zu sagen oder juristische Attacken auf die Struktur des Internets abzuwehren.

rechtlicher Hintergrund

Einstweilige Verfügungen Hamburger Style laufen normalerweise so ab, dass der angreifende Anwalt einseitige bis gelogene Antragsschriften verfasst, zu denen der Gegner nicht gehört wird. Falls die Anträge nicht rund sind, telefoniert der Richter mit dem Anwalt ein bisschen, und dann bekommt der Gegner eine einstweilige Verfügung zugestellt. Saftiger Kostenfestsetzungsbeschluss folgt, sofort vorllstreckbar.

Der Idee nach ist das nur eine vorläufige Entscheidung. In der Hamburger Praxis gibt es jedoch eine „Prägungswirkung“: Ist eine einstweilige Verfügung erst einmal ergangen, auf welcher Grundlage auch immer, so gebietet es die „Tradition der Kammer“ (O-Ton), dass diese wenn irgendwie möglich verteidigt wird. Man hat also nicht nur den Abmahner, sondern tendenziell auch das Gericht gegen sich, das seine Autorität nicht dadurch infrage stellen möchte, indem es eigene Fehlentscheidungen revidiert. Zwar kommt es durchaus vor, die Regel ist jedoch unverkennbar. Die schönste Begründung auf die Frage, was für eine Unterlassungsverfügung spräche, lautete wörtlich: „Dass wir sie erlassen haben!“

Auch in unserem Fall stand das Ergebnis bereits vor der mündlichen Verhandlung felsenfest. Die haben sich im Urteil gewunden, um auf unsere Schriftsätze nicht wirklich eingehen zu müssen. Wir meinen, dass das in Karlsruhe anders gesehen wird. Und da gehen wir jetzt hin. In Karlsruhe hat der Name Klehr schon lange keinen guten Klang

By the way: In Hamburg nehmen die Richter der Hamburger Pressekammer das Internet übrigens durch Internetausdrucke wahr, die ihnen die Anwälte unterjubeln. In Raum B 335 haben sie zwar einen Leuchtkasten, mit dem sie Bilder betrachten könnten, aber einen Rechner hat dort lediglich die Protokollführerin. Entsprechend weltfremd geraten dann manchmal die Ausführungen.

Ausgewählte Beiträge zur Hamburger Unrechtssprechung

« Der Bischof mit den Goldkettchen – Esowatch zeigt das Klehr-Video »

11 Comments

  1. Links 2012-05-31 | -=daMax=-

    […] kompa: Krass! Die "Aktion Klehranlage" war schneller erfolgreich als ich einen Post dazu verfassen konnte. Und zwar so erfolgreich, dass es damit notfalls bis vor […]

    #1 Pingback vom 31. Mai 2012 um 17:07

  2. Aktion KLEHRANLAGE | herr baumann

    […] vom 31. Mai] Inzwischen kann Markus sich den Gang bis zum BGH leisten. Ich bin sehr gespannt, wie in dieser Sache entschieden wird und drücke ihm ganz fest die […]

    #2 Pingback vom 31. Mai 2012 um 17:48

  3. YouTube, Abmahnung und Linkhaftung: Kompa und Stadler ziehen es durch — CARTA

    […] 1.6. Update bei Markus Kompa +++ Dazu sichert er sich die Unterstützung des Kollegen Thomas Stadler, […]

    #3 Pingback vom 01. Juni 2012 um 07:18

  4. Opinio

    Dr. Nikolaus Klehr…

    Vielen Dank an all die, die bei dem Spendenaufruf mitgemacht haben. Rechtsanwalt Markus Kompa hat nun genug Geld zusammen um bis zum Bundesgerichtshof zu kommen. Vielen Dank ! Ich bin von euch überwältigt! Die weiteren Klehranleger werde ich noch a…

    #4 Trackback vom 01. Juni 2012 um 07:38

  5. Hinweise des Tages | NachDenkSeiten – Die kritische Website

    […] Ergänzende Anmerkung JB: Dank einer spontanen Spendenaktion des Bloggers Fefe hat Markus Kompa das Geld zusammen, um Berufung gegen das Urteil einzulegen und nach Karlsruhe zu gehen. […]

    #5 Pingback vom 01. Juni 2012 um 08:44

  6. Aktion KLEHRANLAGE « HEARTS at MINDS !?

    […] Update 31.05. – Dank zahlreicher Spenden hat Markus Kompa das Geld zusammen, um Berufung gegen das Hamburger Urteil einzulegen und bis zum Bundesgerichtshof zu gehen. Siehe: Dr. Nikolaus Klehr, wir sehen uns in Karlsruhe! […]

    #6 Pingback vom 01. Juni 2012 um 11:07

  7. Too much information - Papierkorb - Lesezeichen vom 31. Mai 2012

    […] Dr. Nikolaus Klehr, wir sehen uns in Karlsruhe! » Rechtsanwalt Markus Kompa – […]

    #7 Pingback vom 01. Juni 2012 um 23:30

  8. Notizen aus der Unterwelt

    […] Ergänzende Anmerkung JB: Dank einer spontanen Spendenaktion des Bloggers Fefe hat Markus Kompa das Geld zusammen, um Berufung gegen das Urteil einzulegen und nach Karlsruhe zu gehen. […]

    #8 Pingback vom 03. Juni 2012 um 13:21

  9. Aktion #Klehranlage: Interview mit Markus Kompa und Thomas Stadler — CARTA

    […] hat die Aktion Klehranlage im Netz die Runde gemacht. Binnen zweier Tage kamen durch Crowdfunding die Mittel zusammen, um den teuren Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht finanziell zu sichern: Markus […]

    #9 Pingback vom 14. Juni 2012 um 21:07

  10. Too much information - Papierkorb - Lesezeichen vom 31. Mai 2012

    […] Dr. Nikolaus Klehr, wir sehen uns in Karlsruhe! » Rechtsanwalt Markus Kompa – […]

    #10 Pingback vom 02. März 2013 um 17:22

  11. Too much information - Papierkorb - Lesezeichen

    […] Dr. Nikolaus Klehr, wir sehen uns in Karlsruhe! » Rechtsanwalt Markus Kompa – […]

    #11 Pingback vom 27. Juni 2013 um 17:29

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