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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Verpixelter Augenbalken

Wenn die Presse über Menschen in der Weise berichten will, dass diese identifiziert werden können, dann muss sie von gewissen Ausnahmen abgesehen diese Leute um ihr Einverständnis ersuchen. Insbesondere Namen und Gesichter von Verbrechensopfern haben ansonsten nichts in der Öffentlichkeit verloren. Die BILD-Zeitung war da allerdings immer schon anderer Ansicht.

Heute beweist die BILD-Zeitung mal einen besonderen Humor. Früher war es üblich, Bildnisse mit Augenbalken „unkenntlich“ zu machen. Dieses Feigenblatt jedoch erfüllt in den seltensten Fällen die Anforderung einer aus § 22 KunstUrhG gebotenen Anonymisierung. Daher ist es längst Standard, Gesichter zu verpixeln oder mit „Eierköpfen“ unkenntlich zu machen.

Die BILD-Zeitung kam natürlich an der jungen „deutschen Sklavin“, die auch missbraucht worden sein soll, nicht vorbei. Sie „darf“ heute für die Voyeure das Seite 1-Mädchen der BILD geben. Hierzu  wurde sie „unkenntlich“ gemacht, in dem man ihr einen „verpixelten Augenbalken“ aufsetzte. Verpixelter Augenbalken? Hallo?!?

Falls sich jemand beim Antreffen der Frau unsicher sein sollte, ob sie es auch wirklich ist, dem liefert BILD denn auch gleich ihren Vornamen. Wie praktisch!

Na ja, da wird Axel Springers Portokasse wieder einen Kollegen aus Berlin oder Hamburg reich machen.

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