Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Charles Dickens und die US-Raubdrucker

Der Sozialkritiker Charles Dickens, der seine Botschaften über gesellschaftliche Missstände des viktorianischen Englands durch Literatur verbreitete, wäre heute 200 Jahre als geworden. Dickens ist den Juristen vor allem für seinen Eintritt für das Urheberrecht der Künstler gegenüber den US-Verlegern in Erinnerung. Dem damaligen Verständnis der USA wurde mit dem „Copyright“ eher die unternehmerische Leistung des Verlegers geschützt. Eine Notwendigkeit, den englischen Autor um Erlaubnis für einen Nachdruck zu fragen oder ihn gar zu beteiligen, sahen sie nicht, was Dickens damals auf die Palme brachte.

Die US-Verleger verstanden den Undank nicht, denn schließlich seien sie es doch gewesen, welche den Mann von der fernen Insel in den USA bekannt gemacht hätten. So ähnlich argumentieren heute ja auch gewisse Filesharer, Youtube und andere Internetter. Inzwischen allerdings hat das Urheberrecht in den USA quasi religiöse Züge angenommen, die möglicherweise niemanden mehr als den aufmerksamen Sozialkritiker Dickens gestört hätten …

Über Dickens Stress mit den US-Verlegern hat Prof. Hoeren vor 20 Jahren mal einen schönen Beitrag gemacht, den ich hier digital gefunden habe. Ob der Raub-Link Hoerens Verleger Spaß macht, weiß ich nicht … ;-P

PS: In Deutschland so gut wie unbekannt ist, dass Dickens ein begeisterter Amateurzauberkünstler war. Naja, vielleicht auch nicht so wichtig … ;)

 

« Nerds at war – Aktuelle Entscheidungen zur Meinungsfreiheit »

Autor:
admin
Datum:
7. Februar 2012 um 17:44
Category:
Abmahnung,Allgemein,Internet,Medienrecht,Urheberrecht
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.