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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Sparbrötchen ./. SWR – Wallraff haut nicht nur auf die Kacke, sondern auch auf Anwälte

Was bisher geschah:

Sparbrötchen ./. Wallraff

Sparbrötchen ./. Sklave

Seinen stärksten Auftritt hatte Wallraff an diesem Kölner Verhandlungstag in seiner Rolle als Zeuge – das macht er ja seit 40 Jahren, wenn auch normalerweise verdeckt.

Der SWR war mit seinem Justiziar Dr. Härtel sowie seinem Stammanwalt Prof. Dr. Burkhardt vertreten, die keinen Zweifel an ihrem Obsiegen erkennen ließen.

Dem SWR sollte unter anderem die Veröffentlichung von Video-Aufnahmen untersagt werden, die Wallraff wohl mit versteckter Kamera gefertigt hatte. Diese waren zur Illustration eines Berichts über den Strafprozess wegen des Vorwurfs fahrlässiger Körperverletzung gegen den Back-Unternehmer in Bad Kreuznach eingesetzt worden.

Zweifelhaft war zunächst die Aktivlegitimation einer der Kläger, nämlich eine GmbH & Co. KG in Liquidation. Diese hatte am fraglichen Grundstück kein Eigentum mehr, so dass für sie ein Verstoß gegen das Hausrecht insoweit künftig eigentlich gar nicht mehr möglich war.

Das Gericht tendierte dazu, dass ein Hausrecht wohl wegen eines die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Missstandes, der durch die verdeckten Aufnahmen aufgedeckt werden könnte, gerechtfertigt war. Hier dürfte eine gewisse Wallraff-Entscheidung eine Rolle gespielt haben …

Fraglich war weiterhin, ob die abgebildeten Szenen geeignet waren, um über den Strafvorwurf zu berichten, da die konkret verwendeten 10 Sekunden nicht in den Tatvorwurf eingeflossen waren. Doch auch insoweit tendierte das Gericht zur Annahme eines ausreichenden Bezugs in einen Gesamtzusammenhang und verwies auf die Genmilch-Entscheidung des BVerfG.

Nächster Punkt war ein angeblich erzeugter Eindruck, die Verzögerung des Strafverfahrens von etwa zwei Jahren beruhe (alleine) auf dem Verhalten des Angeklagten. Das Gericht hatte bereits Zweifel, ob dieser Eindruck überhaupt erzeugt wurde – und wenn ja, ob dieser denn von der Hand zu weisen wäre. Der Verteidiger hatte innerhalb zwölf Monaten sechs Befangenheitsgesuche gestellt. Kläger-Anwalt Höcker wies den Verdacht des Taktierens als absurd zurück. Der Verteidiger hätte definitiv Anlass gehabt und würde nicht leichtfertig Befangenheitsgesuche stellen, derartiges hätte der überhaupt noch nie tun müssen. Der Richter sei durch den Anruf des prominenten Wallraff für diesen eingenommen worden. Die weiteren Verzögerungen durch Vertagungsanträge seien neben dem Urlaub des Verteidigers vor allem dessen krankheitsbedingter Reiseunfähigkeit nachvollziehbar begründet gewesen. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Anwalt mit einem Gefälligkeitsattest simulieren würde. (Nicht gestellt wurde die Frage, warum bei einem angeblich lächerlichen Tatvorwurf kein anderer Verteidiger bemüht wurde.)

Der dritte Punkt betraf Aufnahmen, in denen Wallraff nach einem Unfall in der Großbäckerei eine Wunde präsentierte, aus der eine Flüssigkeit lief. Hier gab die Klägerseite die Verschwörungstheorie aus, es könne sich hierbei um eine gestellte Aufnahme handeln. Wallraff sei bekannt dafür, dass er sich tarne und mit Maskenbildnern arbeite. Es sei seltsam, dass die Flüssigkeit aus Wallraffs Wunde nicht von dessen Hemd aufgesogen worden sei. Auf der Aufnahme sei ein verdächtiges Kabel zu sehen.

Wäre dieses Kabel in Wirklichkeit ein Schlauch gewesen, der mit mit einer aus dem Schminkkasten stammenden Wundenattrappe verbunden gewesen wäre, so wäre dieser wohl kaum auf eine gesendete Aufnahme gelangt. Offensichtlich gehörte er zur im Ärmel versteckten Aufnahmetechnik. Trotz der lächerlichen Vorwürfe wurde Wallraff zur Beweisaufnahme gerufen.

Der Zeuge Wallraff hatte bereits von dem seltsamen Vorwurf erfahren, kam geladen in den Saal, fuhr den ihm persönlich bekannten Anwalt Höcker energisch an und bezeichnete den Vorwurf als „Scheiße“. Selbst bei der Vernehmung zur Person nahm der temperamentvolle Journalist immer wieder der Vorsitzenden das Heft aus der Hand und zog eine Show ab. Wallraff schilderte fünf aus Verbrennungen an Blechen resultierende Wunden, präsentierte Fotos seiner Mensuren und entkleidete am Richtertisch seinen Arm.

Zur Augenscheinnahme am Richtertisch gesellten sich die Anwälte, so dass Wallraff es nicht lassen konnte, unter erneuter Bekundung seiner Entrüstung ob der Ungeheuerlichkeit einer ihm unterstellten Inszenierung dem Klägeranwalt Höcker einen Klaps zu verpassen und von ihm eine Entschuldigung zu fordern. „Wallraff hat mich geschlagen! Sie sind meine Zeugen!“ wandte sich nun auch Höcker zu den Journalisten. Wallraff verteidigte sich ebenfalls zum Publikum gedreht, er habe ihn nur gestreichelt und grummelte despektierlich über Anwälte. Die Leute hatten ihren Spaß.

Nachdem wieder der erforderliche Sicherheitsabstand hergestellt worden war, versuchte Höcker weiterhin, die These einer Inszenierung durch Detailfragen zu untermauern und den Zeugen in Widersprüche zu verstricken, wobei Wallraff mehrfach ausflippte. Der Zeuge berichtete unwidersprochen, dass es trotz der häufigen Verletzungen keinen Verbandskasten gegeben habe. Bei einem Unfall sei Blut auf die Brötchen getropft, die dann in den Handel gelangt seien. In der Zeit hätte es in Berlin dann wohl blutige Brötchen gegeben. (Beim Genuss von Berlinern muss das Rote also nicht immer Marmelade sein …) Die ekligsten hätte er noch gar nicht erzählt. Auf Nachfrage erklärte der Zeuge, er hätte „den Teufel getan“, das zu melden oder Brötchen vom Band wegzuschmeissen, denn das wäre als Ungeschicklichkeit ausgelegt worden und seine Tätigkeit wäre dann beendet gewesen.

Während der Zeugenbefragung kam man immer wieder vom Beweisthema ab, sodass Wallraff den neugierigen Klägeranwälten vorschlug, doch einfach sein Buch zu lesen, er scheine gerne ein Exemplar.

Die Parteien stellten die Anträge, über die am 20.01.2012 entschieden werden wird.

Nach Schluss der mündlichen Verhandlung reichte der Kölner Anwalt Höcker dem Kölner Journalisten Wallraff die Hand. Pack schläjscht süsch, Pack verdräjscht süsch! Läwe un Läwe losse! Et kütt, wie et kütt.

UPDATE: TAZ

UPDATE: Sicht des Verfügungsklägers via Höcker Rechtsanwälte

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Ein Kommentar

  1. Update: Unternehmer contra Enthüllungsjournalist: Günter Wallraff “streichelt” Prof.Dr. Höcker | Kon$umer - The Electronic Newspaper

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