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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Ist Kai Diekmanns Mailbox vertraulich?

In den Medien wird gerade die Frage aufgeworfen, ob sich mein Ex-Mandant Kai Diekmann strafbar gemacht haben könnte, in dem er die Message von Bundespräsident Christian Wulff ausplauderte.

SPIEGEL ONLINE/LEGAL TRIBUNE meint nein, 3sat-Kulturzeit meint ja, ZDF-heute meint vielleicht.

Sicher ist: Das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG wurde nicht verletzt, denn das betrifft nur die Informationsübertragung zum Empfänger.

Auch § 201 StGB – Vertraulichkeit des gesprochenen Worts – dürfte nicht verletzt sein. Eine unbefugte Aufnahme liegt schon nicht vor, denn die hatte Herr Wulff ja selbst produziert. Derartige Entäußerungen werden wie schriftliche Äußerungen behandelt. Damit trägt der Absender das Risiko, dass die freiwillig manifestierte Äußerung in Umlauf gerät, vgl. Schünemann: Leipziger Kommentar, Strafgesetzbuch, 12. Auflage 2008, § 201; Satzger/Schmitt/Widmaier: StGB Strafgesetzbuch Kommentar, 1. Auflage 2009 § 201. Man muss sich vorher überlegen, wem man was anvertraut. Auch, wenn man von einem Journalisten Diskretion erwarten sollte, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch.

Eine interessante Ansicht äußert das ZDF:

In Frage käme eine Verletzung von Wulffs Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Denn grundsätzlich darf jeder darüber bestimmen, was andere über einen wissen.

Ein solcher „Grundsatz“ ist mir unbekannt. Weder ist der Versuch einer Kontaktaufnahme vertraulich (anders bei Anwälten und Geistlichen), noch muss man Drohungen verschweigen. Über den Bundespräsidenten dürfen wir uns auch ohne dessen Erlaubnis informieren.

Hier der Originalmitschnitt! ;-)

Bildnachweis: Wurde hier geklaut.

UPDATE: Keine Ahnung vom Thema, davon aber jede Menge hat Stefan Aust.

« Verunglimpfung des Bundespräsidenten – Georg Schramm: Alternativlos »

Autor:
admin
Datum:
3. Januar 2012 um 16:35
Category:
Allgemein,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Politik,PR,Pressefreiheit,Strafrecht,Zensur
Tags:
 
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2 Comments

  1. Die Farce Wulff geht weiter oder die Frage “hat er oder hat er nicht” |

    […] Weitere Links: – F!XMBR: In eigener Sache: Die Anrufe des Bundespräsidenten – F!XMBR: Christian Wulff hat fertig – Kanzlei Kompa: “Verunglimpfung des Bundespräsidenten” – Kanzlei Kompa: Ist Kai Diekmanns Mailbox vertraulich? […]

    #1 Pingback vom 03. Januar 2012 um 19:11

  2. Wochenspiegel für die 1. KW, das waren der Bundespräsident, 150 Kaninchen in der Wohnung und noch mal der Bundespräsident | Heymanns Strafrecht Online Blog

    […] beherrschende Mailbox und Hauskredit-Thema, aber hier nur mit einer kleinen Auswahl, vgl hier, hier, hier und hier und […]

    #2 Pingback vom 08. Januar 2012 um 12:15

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