Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Blogger-feindlicher Zensurversuch im Untersuchungsausschuss zur Hessischen Steuerfahndungsaffäre abgewehrt

Gestern tagte der Untersuchungsausschuss zur unsäglichen Intrige, bei der vier Steuerfahnder durch „psychologische Gutachten“ kaltgestellt werden sollten.

Guido Strack vom Whistleblowernetzwerk e.V. wohnte dem Termin bei und vermittelte die Öffentlichkeit mittels Liveblogging. Gegen 12 Uhr thematisierte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses das Liveblogging und forderte Unterlassen des gebloggten Wortprotokolls, das er für eine „Übertragung“ hielt.

Die Frankfurter Rundschau berichtet:

Zu einem weiteren Eklat kam es dann um einen Besucher, der live aus dem Ausschuss auf der Seite whistleblower-net.de berichtete. Ein Vertreter des Whistleblower-Netzwerks hatte live im Internet über die Vernehmung Rudolf Schmengers berichtet. Das stieß auf den Unmut der Koalitionsfraktionen CDU und FDP: Die Veröffentlichung gebe fast den Wortlaut wieder und komme einer ebenfalls verbotenen Tonaufzeichnung gleich, entschied Blum. Er bat den Blogger, seine Arbeit einzustellen. Sonst müsse er Zwangsmaßnahmen ergreifen.

Der Vorsitzende drohte an, den Blogger identifizieren oder den PC beschlagnahmen zu lassen. Der Blogger ließ sich nicht beirren, zog den Vergleich mit Stenographie, die am Ergebnis ja nichts ändere. Der Vorsitzende drohte unbestimmt mit „Maßnahmen“. Die Presseleute im Raum unterdessen solidarisierten sich mit dem Blogger und sagten zu, bei einem Rausschmiss die Lücke zu schließen.

Die Zensoren kniffen. „Passiver Widerstand“ nannte so etwas der Kollege Herr Rechtsanwalt Mahatma Ghandi.

Zwischenzeitlich hatte mich Guido per E-Mail um meine Rechtsauffassung gebeten und diese mit „ist erlaubt“ wiedergegeben. Jein. Die Frage ist gerichtlich meines  Wissens noch nicht geklärt, jedoch sprechen die besseren Argumente dafür.

Jugend forscht: Ich selbst wurde mal in der Hamburger Pressekammer auf mein lautes Hacken auf die Tatstatur angesprochen, wobei der Vorsitzende wissen wollte, was ich denn da tippe. Meine Antwort, dass ich gerade eine Satire über die vorangegangene Verhandlung über „Ballacks Karriereende“ schreibe, stellte, den Vorsitzenden zufrieden. Auch gegen Twittern aus dem Gerichtssaal hat er nie etwas gesagt.

UPDATE: Der Hessische Rundfunk berichtet.

« 30 Jahre Chaos Computer Club – herzlichen Glückwunsch! – Liebe Kollegen, ihr wollt also die Vorratsdatenspeicherung? »

Ein Kommentar

  1. Whistleblower-Netzwerk » Blog Archiv » Nachtrag zum gestrigen Liveblogging

    […] sehe ich das Liveblogging nicht als “Passiver Widerstand” sondern schlicht als Ausübung meiner allgmeinen Handlungs-, Informations- und […]

    #1 Pingback vom 13. September 2011 um 11:48

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.