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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Freiheit für Titeltags

Zu den unappetitlichsten Gegnern im Privatzensurgeschäft gehören jene ominösen Adressbuchverlage, die sehr empfindlich gegen Kritik an ihrem Geschäftsmodell sind. Die Behauptung, diese Branche mache keine Gefangenen, wäre unrichtig, denn gegenwärtig sitzt etwa Dr. Peter Niehenke als angeblicher Betreiber einer anonymen kritischen Website im Knast, was ihn an seinem Lieblingshobby Joggen vermutlich hindern wird.

Derselbe liebenswerte Anbieter von Branchenbüchern hatte neulich versucht, den ebenfalls kritischen Verein Anti Spam e.V. mit Markenrecht einzuschüchtern und aufgefordert, einen mit seiner Marke identischen Titeltag aus der Welt und Google zu schaffen. Zu letzterem setzte er eine Frist von einer Stunde. Die wackeren Kritiker ließen sich nicht einschüchtern und erstritten via Kanzlei Richter aus Berlin nun beim Landgericht Düsseldorf per negativer Feststellungsklage dieses schöne, noch nicht rechtskräftige Urteil. Glückwunsch nach Berlin!

Von den Darstellungen und Äußerungen auf den verlinkten Seiten distanziere ich mich und bestreite deren Wahrheitsgehalt mit Nichtwissen. Sicher ist sicher … ;-)

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Ein Kommentar

  1. LG Düsseldorf: Nennung von Firmennamen in Title-Tags für Meinungsforum zulässig | Abzocknews.de

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    #1 Pingback vom 23. August 2011 um 17:31

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