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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Bayern-Fans fordern Meinungsfreiheit ein

Der FC Bayern hat ein Problem mit einer Meinungsäußerung von Ultra-Fans, die die den von Schalke gewechselten Torwart Manuel Neuer nicht akzeptieren. Grund soll dessen Bekenntnis zu den Schalker Ultras und sonstige starke Identifikation sein. Der vaterlandslose Geselle hat es auch auch nicht besser verdient.

Nun will der Verein das Präsentieren eines unangemeldeten Spruchbandes mit Strafen und Stadionverbot ahnden. Das können die Bayern natürlich kraft Hausrecht. Frau Streisand indes wird sich nicht aussperren lassen.

Einen Sieg für die Meinungsfreiheit konnte aktuell ein Basketballportal einfahren, das die Berichterstattung der Neuen Osnabrücker Zeitung kritisiert hatte, was diese erfolglos verbieten lassen wollte. Das Internetportal durfte die Frage aufwerfen, ob die Zeitung als werbender Medienpartner und Sponsor der Ballers aus wirtschaftlichem Eigeninteresse Informationen über Zahlungsrückstände verschwiegen habe, weil nach Meinung des Landgerichts Osnabrück entsprechende Verflechtungen erwiesen seien.

UPDATE: Kollege Möbius kommentiert.

UPDATE: Der Kollege Stadler erinnert zu recht an die Einschränkungen des Hausrechts, bei dessen Ausübung die Grundrechte grundsätzlich zu beachten sind, wie der BGH für Fußballstadien entschied. Aber wenn schon, dann sollten wir in diesem Zusammenhang das halbwegs aktuelle BGH-Urteil zur Demonstrationsfreiheit am Frankfurter Flughafen erwähnen.

« Presseausweis – für nur 39,95 Euro … – Anlageberater will Revision gegen Hamburger Google-Urteil 3 U 67/11 einlegen »

Autor:
admin
Datum:
7. Juli 2011 um 17:52
Category:
Allgemein,Medienrecht,Zensur
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