Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Obliegenheit, auf Festplatte Pornos zu platzieren

Der Kollege Vetter weist darauf hin, dass ein Rechner aus Sicht der Polizei verdächtig wirkt, wenn auf diesem keine Pornographie gefunden werde. Er rät dazu, den Ermittlern entsprechend Futter zu geben. Das wird die Ermittler im Zweifelsfall nicht nur beruhigen, sondern auch anregen und ablenken …

Die Strategie erinnert mich an den legendären Abhörspezialisten der Stasi, General Horst Männchen, der sich in dem Dilemma sah, seinen obersten Chefs über Dinge Meldung zu machen, die im nur Ärger bringen konnten, die er aber nicht unterschlagen durfte. Also versenkte er die unangenehmen Sachen jeweils in einem Stapel und legte nach oben Abhörprotokolle von den Sex-Affären westdeutscher Politiker. Die Plan ging auf: Die DDR-Bosse lasen häufig nur bis zu den „Politpornos“, wo sie offenbar hängen blieben. Männchen hatte damit Meldung ordnungsgemäß gemacht, jedoch seine Ruhe, weil die lästigen Sachen nie zur Kenntnis genommen wurden. ;)

« Urban Priol eckt mit RAF-Vergleich an – Fake-Anruf von Merkel »

Autor:
admin
Datum:
30. März 2011 um 09:46
Category:
Allgemein,Internet,Politik,Strafrecht,Überwachung
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Ein Kommentar

  1. » Terroristen 2.0: Männer, die auf ihrem Computer … Nachtwächter-Blah

    […] 2.0: Männer, die auf ihrem Computer keinen pr0n haben, nach Meinung einiger Polizisten verdächtig. Was soll man denn auch sonst mit einem Computer machen, außer bewegte Rubbelbilder gucken? […]

    #1 Pingback vom 30. März 2011 um 18:21

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.