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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Der große Leak

Ich komme gerade von einer Radio-Talkshow, bei der ich mich mit dem bekannten Enthüllungs-Autor Hans Leyendecker über WikiLeaks gefetzt habe. Ich war heute kurzfristig aufgrund meines Kommentars bei Telepolis eingeladen worden.

Lästermaul Fefe, der den ganzen Tag schon schon die US-Komplimente über unsere Volksvertreter kommentierte, hat auch seinen Senf zu unserem Talk gegeben.

Der SPIEGEL bringt eine übersichtliche Presseschau. Eine interessante Ansicht las ich in der Süddeutschen:

Wenn sich ein US-Diplomat in Berlin von einem deutschen Politiker aus den Koalitionsverhandlungen erzählen lässt, betreibt er keine Spionage. Sich umzuhören ist seine Kernaufgabe.

Öhm, nö. Diplomaten müssen den Dienstweg ein- und Augen und Ohren bzgl. öffentlicher Quellen offen halten, nicht aber haben sie zu spionieren. Wenn ich mir als Diplomat von einem Informanten etwas erzählen lasse, das der Vertraulichkeit von dessen Dienstherrn unterfällt, dann ist das Spionage durch Anwerben bzw. Führen eines Agenten. Mit den Geheiminfos kann ja sonstwas passieren, sie können etwa als Kompromat zur Erpressung genutzt werden. Die juristische Bewertung ist irrelevant, die Herren Volksvertreter sind uns verpflichtet, nicht den Amis.

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