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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


BILD-lesende Schöffin lässt Prozess platzen

Hatte die BILD-Zeitung diese Woche mit einer Philippika gegen die sexualisierten Show-Stars gewettert, die unsere Kinder verderbten, so besann sich das Blatt nunmehr wieder auf seine Qualitäten und offerierte heute links oben die in Berufskleidung gewandete Lady Gaga, also ob nichts gewesen sei.

Doch nunmehr griff die BILD-Zeitung auch in einen ernsthaften Prozess am Landgericht Darmstadt ein, denn sie hielt es für eine gute Idee, nicht unkenntlich gemachte Fotos der Angeklagten zu veröffentlichen. Als der Anwalt diesen Pranger tadelte, meinte eine Laienrichterin:

„Wo sind wir denn?“, fragte daraufhin die Schöffin. Sie fuhr fort: „In einem Pädophilenprozess. Die haben Straftaten begangen.“

Oups. Anders als in der Presse bildet man sich im Gerichtssaal (hoffentlich) erst am Ende des Prozesses eine Meinung.

Ich persönlich habe nie verstanden, wieso man noch immer Laienrichter mit der Strafrechtspflege betraut, zumal sich der Vorsitzende Berufsrichter praktisch immer durchsetzt. Aber ich will mich nicht beschweren: mir ist es einmal gelungen, ein Schöffengericht zu einem so milden Urteil zu bewegen, das ich aus juristischer Sicht nie für möglich gehalten hätte. Das war allerdings wirklich mehr Glück als Verstand.

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Autor:
admin
Datum:
15. September 2010 um 11:45
Category:
Allgemein,Medienmanipulation,Medienrecht,Pressefreiheit,Strafrecht,Verdachtsberichterstattung
Tags:
 
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