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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


21. August 2010

„kontraste“ macht Kriegspropaganda

Seit ich angefangen hatte, mich systematisch mit politischer Medienmanipulation und der Qualität unserer angeblich „unabhängigen“ Medien zu befassen, hatte ich vom TV mangels Zuverlässigkeit als Informationsmedium Abstand genommen. Aufgrund dieser Abstinenz werden mir Beiträge wie neulich der von „kontraste“ erspart, der hier auf „fernsehkritik.tv“ analysiert wird.

Man muss sich langsam wirklich fragen, ob wir gebührenfinanzierten Rundfunk tatsächlich brauchen, wenn solch dümmliche Propaganda die redaktionelle Abnahme schafft. „kontraste“ (SFB/RBB) hält Krieg offenbar für gut, die Darstellung von Krieg hingegen für schlecht. Da stellen die an WikiLEaks allen ernstes die Frage, warum man nicht über die Verbrechen der Taliban berichtet. Nun ja: WikiLeaks ist spezialisiert auf die Veröffentlichung von Dokumenten, kein AgitProp. Die würden selbstverständlich auch Taliban-Dateien hochladen, falls es welche gibt.

Seit dem Afghanistan-Leak wurden ca. 100 Afghanen durch das Militär getötet. Dass jemand durch den Afghanistan-Leak getötet wurde, ist nicht bekannt. Die Verbrechen der Taliban, über die berichtet wurde, wurden trotz der Anwesenheit des Militärs begangen und haben mit den Leaks nichts zu tun. Die Koalitionstruppen sind auch nicht nach Afghanistan gekommen, um sich für Frauenrechte usw. einzusetzen.

@kontraste: Hab ihr sie noch alle?

Berichtet doch mal lieber über eure Interviewpartnerin Elke Hoff, die gegenüber dem Bundestag nicht angemeldet hatte, dass sie einen Sitz im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik (DWT) hatte! Rüstungslobbyisten als Experten im Qualitätsfernsehen – was für eine Scheiße.

20. August 2010

FAZ: Constanze Kurz über Zensur gegen Blogger

Die Mechanismen der Aufmerksamkeitsökonomie fasst Constanze Kurz, Pressesprecherin des Chaos Computer Clubs, anhand der Duisburger Gängelei in der FAZ zusammen:

Wenn die Zensur reichlich alt aussieht

Heute haben die Kollegen Udo Vetter und Dominik Boecker bekannt gegeben, dass sie mit der Abwehr gegen das u.a. auf Urheberrecht gestützte Zensurbegehren beauftragt wurden.

Mal gespannt, wie sich die Duisburger Politfuzzies als nächstes blamieren.

Man müsste halt mal in der Wikipedia schauen (können) …

Nach dem vernichtenden FAZ-Artikel zum Autorenschwund, den ich hier kommentiert habe, reagiert nun die Pressesprecherin mit Abwehr-PR. Dabei bezeichnet sie die Autorin Levke Clausen als „Autor“. Wikipedia hilft: „Levke“ ist ein Frauenname … ;-)

Inhaltlich erinnert die Pressesprecherin an die (unbestritten) hohe Nutzung. Die aber war gar nicht das Thema … Der Befund, dass die Wikipedianer kaum neue Autoren anlocken können, insbesondere für Akademiker alles andere als attraktiv sind, wird sich auch mit den Zahlenspielen , die zum letzten Oktober zurückreichen, kaum entkräften lassen, denn den gibt es schon länger. Ein Blick auf die Kommentare im FAZ-Artikel ist aufschlussreich.

iPod ./. eiPott

Zwar sträubte sich ausgerechnet das Landgericht Hamburg, doch das OLG hat nun stattgegeben:

Der eiPott darf nicht mehr länger so heißen, weil es dem Apfel nicht gefällt.

-> FAZ

FAZ: Wikipedia halbiert Bereitschaft zum Mitmachen

In der FAZ ist ein fundierter Beitrag zur Wikipedia-Misere erschienen, der die befremdliche Gesundbeterei der Wikimedia-PR-Abteilung zurechtstutzt:

Der Mitmachwille fällt bei Wikipedia von sechs Prozent aller Nutzer im Vorjahr auf drei Prozent im bisherigen Verlauf dieses Jahres ab.

Respekt: Seit Beginn der Relevanzkriterien-Krise haben die nicht einmal ein Jahr gebraucht, um den Goodwill zu halbieren! Die inzwischen auf Distanz gegangene Wikipedianerin „Elian“, auch bekannt als „die Mutter von det Janze“, bringt es auf den Punkt:

„Die Gesundheit eines Projekts zeigt sich am Umgang mit seinen Kritikern und Unangepassten. Und da kann man der Wikipedia nur ein zunehmend schlechter werdendes Zeugnis ausstellen. Wer nicht pariert, wird ausgegrenzt und so lange gereizt und beleidigt, bis er den passenden Sperrgrund liefert.“

Zum Thema „Umgang mit Kritikern“ könnte ich etliches Forschungsmaterial beisteuern: Ich habe bisher bewusst darauf verzichtet, öffentlich zu machen, was der (übrigens fürstlich bezahlte) Geschäftsführer des Vereins „Wikimedia e.V.“, ein gewisser Pavel Richter, für unterirdische Aktionen gegen meine Person unternommen hat, denn ich bin mir nicht so sicher, ob diese peinlichen Kindereien ihn bei seiner seltsam verschrobenen Community sogar aufwerten könnten.

In a nutshell: Statt intellektuellen Lichtgestalten tummeln sich da unreife Jungens, denen der frühe Ruhm ordentlich zu Kopf gestiegen ist, die auf einem Berg an Spendengeldern sitzen und Probleme in neureicher Manie an den Anwalt delegieren. Wenn Journalisten erst Gerichte bemühen müssen, um derbe Verleumdungen abzustellen, dann haben wohl sämtliche Instanzen in einem Verein inklusive top of the notches-Anwalt kommunikativ versagt. Vielleicht aber ist es wirklich besser, diesen mäßig spannenden Haufen an Spendensammlern einfach zu ignorieren bzw. ihm beim Sterben zuzugucken wie es Fefe vorschlägt.

Apropos Gericht: Alvar Freude, der von einer bekannten Wikipedianerin wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten stolz vor den Kadi gezerrt wurde, konnte sich gerade diesen unverschämten Ansinnens ebenfalls erwehren. Ehrensache, hat man natürlich am für seine Strenge bekannten Landgericht Hamburg anhängig gemacht. Während ich mit den Medienkammern der Hamburger so meine Schwierigkeiten habe, sind die Urheberrechtskammern dort eigentlich ganz geerdet, zumindest meiner Erfahrung nach.

Tja, der Verein der „Freunde des Freien Wissens“ hat ein Problem, das er nur schwerlich wird vertuschen können. Diese und andere Fragen zur Wikipedia werden demnächst bei dieser Veranstaltung näher beleuchtet.

19. August 2010

Reisekosten fliegender Gerichtsständler abgestürzt

Gegen den Missbrauch des fliegenden Gerichtsstands hat das OLG Köln eine interessante Entscheidung erlassen. Ein bekannter Medienanwalt aus Berlin hatte in eigener Sache gegen einen bekannten Gerichtsblogger aus Hamburg geklagt – in Köln. Der fliegende Gerichtsstand macht´s möglich.

Das verursachte nicht nur dem Blogger sinnlose Fahrtkosten, auch der klagende Anwalt, der sich trotz eigener Sachkunde vornehm von einem Kanzleikollegen vertreten ließ, zahlte für dessen und die eigene Anreise zum Beweistermin von Berlin nach Köln über 1.800,- Euro. Enthalten waren Flüge in der Business Class sowie stolze 211,- Euro Taxigebühren für die Flughafentransfers.

Grund für das persönliche Erscheinen war allerdings auch die Doppelfunktion der Anwälte als Zeugen in eigener Sache: die tapferen Anwälte wollten einen bestimmten Inhalt im Internet gesehen haben, waren aber nicht clever genug, den Quelltext zu sichern. In ihrer Eigenschaft als Zeugen lehnten sie generös Ansprüche auf Zeugenentschädigung ab – die sie ja auch hätten vorleisten müssen. Das langwierige Verfahren wurde schließlich vom Medienanwalt letztinstanzlich gewonnen, und die Berliner Anwälte, die sich in Köln gegenseitig vertraten, baten für Reisekosten zum Kölschen Abstecher zur Kasse.

Nun sind der obsiegenden Partei grundsätzlich nur die Kosten für einen Anwalt vor Ort zu erstatten, nicht aber Reisekosten für einen auswärtigen Anwalt, denn andernfalls könnte man so dem Gegner künstlich die Prozesse verteuern. Doch das Landgericht Köln, das sich damals im Sommer 2008 nun erstmals des Glanzes des Promianwalts erfreuen durfte, setzte die beantragten Kosten gegen den Blogger wie beantragt fest.

Das Landgericht war damals dem Medienanwalt in dessen Argumentation gefolgt, er hätte sich bislang immer von seinem Kanzleikollegen vertreten lassen. Zur alternativen Einarbeitung eines Kölner Anwalts hätte er mindestens zweimal nach Köln fliegen müssen. Offenbar hatten sich Konferenzlösungen wie Skype noch nicht zum Medienanwalt herumgesprochen, der in diesem legendären Termin sogar bestritt, zu wissen, was eine Computermaus sei.

Schon gar nicht störte sich das Landgericht Köln an der willkürlichen Wahl des Gerichtsorts Köln, auch wenn der Medienanwalt auch zu Hause in Berlin hätte klagen können – wie in zahlreichen Fällen gleichen Rubrums. Auch das OLG hatte keine prinzipiellen Einwände gegen die Anwendung des fliegenden Gerichtsstands.

Da der Kläger sich jedoch als Koryphäe für Medienrecht versteht, wäre er jedoch wohl auch sachkundig genug gewesen, einen Prozessvertreter aus Köln mit vertretbarem Aufwand zu instruieren. Auch in Köln gibt es fähige Medienanwälte. Ein „eingängiges Mandantengespräch auf persönlicher Basis“ sah das OLG Köln nicht als erforderlich an.

Nun bleibt der Kollege auf seinen über 1.800,- Euro Fahrtkosten sitzen.

Just for the records: Ich hatte den Blogger in dem Beweisaufnahmetermin von 2008 als kurzfristig zugezogener weiterer Anwalt mitvertreten, war jedoch an dem weiteren Gang des Verfahrens nicht beteiligt. Das haben zwei Kollegen vor Ort gemacht.

Duisburg hat verstanden

Willkommen in der Realität!

UPDATE: Duisburg auf WikiLeaks.

18. August 2010

Thailand blockiert WikiLeaks

Wie schön die Zukunft mit Internetsperren werden wird, demonstriert gerade Thailand, wo man dem Volk politische Geheimnisse nicht zumuten will. Nachdem der Duisburger OB Sauerland inzwischen ja die inländischen Sperren hochgefahren hat, weil unliebsame Dokumente im Netz kursieren, dürfte klar sein, was hierzulande Politiker machen würden, wenn sie könnten: Die Internetsperren nutzen, die man über das Vehikel KiPo den Wählern untergejubelt hat.

Duisburg lässt Gutachten in Blog löschen

Die Stadt Duisburg, die mit dem wahrheitsliebenden Bürgermeister, hat Bloggern durch das Landgericht Köln das Veröffentlichen eines geleakten Gutachtens zur Loveparade-Katastrophe untersagen lassen.

Das Landgericht Köln hält das Gutachten für eine persönlich geistige Schöpfung und macht Urheberrecht fruchtbar. Bei 300 Seiten scheint das wohl vertretbar. Eine interessante Frage ist, warum man nach Köln ging, denn Duisburg hätte doch „näher“ gelegen. Nun ja: Bei Leaks haben die Kölner sich einen gewissen Ruf erworben.

Ich hatte in der Kölner Pressekammer mal erlebt, dass die einer gemailten Löschungsaufforderung, die aus zwei Sätzen bestand, Urheberrechtsqualität beigemessen hatte. Als ich denen ob diesen groben Unfugs die Augen geöffnet hatte, kam der Vorsitzenden eine neue Idee: das Briefgeheimnis! Eine Information, die aufgeschrieben ist, scheint in Köln automatisch ein von Dritten zu wahrendes Geheimnis zu sein. Das entsprechende Urteil, in dem man sich dann auch mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht behalf, wurde natürlich nie rechtskräftig.

Nun gut, lieber Oberbürgermeister! Sein Sie bitte nicht böse, wenn das Ding bei WikiLeaks auftaucht! Manche werden das Internet hat nie begreifen …

17. August 2010

KG Berlin zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Massenabmahung bei Prozessfinanzierung

Die Kollegen Damm&Partner weisen auf eine aktuelle Entscheidung des Berliner Kammergerichts zu Massenabmahnern hin, die mit Prozessfinanzierern arbeiten. Das Gericht sah § 8 Abs. 4 UWG als gegeben an, dem zu folge die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs unzulässig ist, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.

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