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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


iPod ./. eiPott

Zwar sträubte sich ausgerechnet das Landgericht Hamburg, doch das OLG hat nun stattgegeben:

Der eiPott darf nicht mehr länger so heißen, weil es dem Apfel nicht gefällt.

-> FAZ

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Autor:
admin
Datum:
20. August 2010 um 17:30
Category:
Abmahnung,Allgemein,einstweilige Verfügung,fliegender Gerichtsstand,Landgericht Hamburg,OLG Hamburg
Tags:
 
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