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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Kachelmann zieht Antrag auf eV gegen BILD zurück

Kachelmann erhält seine Verbotswünsche nicht aufrecht.

„Dieses Verfahren hat zentrale Bedeutung für die Freiheit der Berichterstattung über strafrechtliche Ermittlungen. Wie Herr Kachelmann nun seine zusätzlich erhobenen Geldentschädigungsforderungen begründen will, bleibt abzuwarten“, erklärte „Bild“-Anwalt Spyros Aroukatos.

Und jetzt: Das Wetter!

UPDATE: Die TAZ meldet ein bisschen etwas anderes.

UPDATE: Kachelmanns Anwalt wiederspricht.

UPDATE: Meedia:

Auf Nachfrage erklärt Höcker: „In der heutigen Bild-Pressmitteilung wurde ganz geschickt nur dieser letzte Punkt herausgriffen. Bild tut allerdings so, als sei dies ein Ergebnis der heutigen Verhandlung, Herr Kachelmann hat diesen Verzicht jedoch schon am 22. Juli erklärt.“

UPDATE: Auf seiner Website nimmt Höcker zur Frage Stellung, dass es BILD für zulässig hielt, bereits vor der Namensnennung durch die StA zu berichten.

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Autor:
admin
Datum:
11. August 2010 um 15:38
Category:
Abmahnung,Allgemein,Landgericht Köln,Persönlichkeitsrecht,Pressefreiheit,SMS,Strafrecht
Tags:
 
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