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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


31. August 2010

Filesharing: Wie man so richtig eine Verfassungsbeschwerde in den Sand setzt

Ein alter Bekannter im Filesharer-Jagen scheint sich einen Patzer beim Bundesverfassungsgericht geleistet zu haben. So wurde die Beschwerde rechtzeitig gefaxt, nicht aber die Anlagen, die offenbar nicht so recht mit dem Vortrag korrespondierten. Die Richter waren über die Unverschämtheit so sauer, dass sie sogar extra einen Abschnitt angefügt haben:

Den Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird eine Gebühr in Höhe von 500 € auferlegt, weil die Verfassungsbeschwerde missbräuchlich im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG erhoben wurde. Trotz des zutreffenden Hinweises des Präsidialrats auf die Verfristung bestanden die Bevollmächtigten auf einer Behandlung durch die Kammer, wobei sie fälschlicherweise behaupteten, den maßgeblichen Satz der Entscheidung des Oberlandesgerichts „inhaltlich vollständig wiedergegeben“ zu haben. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 1995 – 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 <1274>; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2009
– 1 BvR 829/09 -, juris, Rn. 15; stRspr).

Tauss-Urteil rechtskräftig – seltsame Pressemeldung

Wie SPON meldet, hat der BGH das Tauss-Urteil bestätigt.

Bei Spin SPON kann man das lesen

Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss Ende Mai zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 56-Jährige sich zwischen Mai 2007 und Januar 2009 vor allem kinderpornografisches, aber auch jugendpornografisches Material aus privaten Gründen beschafft hatte.

Haben die Richter das wirklich „als erwiesen“ angesehen? Meiner Erinnerung nach hielten die Richter diese Frage schlichtweg für irrelevant, weil der (stets unstreitige) Besitz von KP als solcher strafbar ist, das Motiv zum Besitz grundsätzlich für den zu beweisenden Tatbestand keine Rolle spielt.

Tauss Rechtfertigung ließ man daher von Vorneherein nicht gelten, unabhängig davon, ob sie glaubhaft ist, oder nicht. Ach, SPON …

WikiLeaks-Server in schwedischem Atombunker

„Perfektes Hauptquartier für einen James Bond-Schurken“ wird dieses unterirdische Daten-Center in Stockholm oft genannt. Zu Recht. Die Server sind da jedenfalls vor physischer Gefahr sicher.

Politiker, Juristen und staatliche Hacker haben hier ihre Macht jedoch noch nicht verloren.

30. August 2010

Welche Augenhöhe hat eine Dose?

Die Deutschen Umwelthilfe (DUH) will gegen den Dosen-Lobbyverband BCME eine einstweilige Verfügung erwirken. Die Büchsenspanner sollen nicht mehr unter Bezug auf eine Ökobilanz des Heidelberger Instituts für Energie- und Umweltforschung (Ifeu) behaupten dürfen, die Getränkedose liege auf Augenhöhe mit der Mehrwegflasche. Nun ja …

UPDATE: Welche Augenhöhe eine Dose haben kann, sieht man im fogenden Blog-Post! ;-)

„Unsittlich“

Wer wissen will, was deutsche Sittenwächter aktuell unter „unsittlich“ verstehen, kann das bei Kollege Pornoanwalt nachlesen.

25. August 2010

Hamburger Pressekammer auf Twitter

Vor ein paar Wochen habe auch ich Twitter für mich entdeckt.

Heute nun hat der Watchblogger der Hamburg Pressekammer nachgezogen und twittert medienrechtliche Vorgänge.

Vor ein paar Wochen sahen wir gemeinsam in der Hamburger Pressekammer die seltsame Widerspruchsverhandlung zum Fall des Herrn Ballack, der nicht über sein Karriereende lesen möchte. Die absurden Vorstellungen der Hamburger Kollegen inspirierten mich zu dieser heute erschienenen Glosse auf Telepolis.

24. August 2010

Nötigungs-Vorwürfe gegen Assange

Gegen die Anschuldigungen zweier Frauen in Schweden wegen Belästigung bzw. Vergewaltigung wird Julian Assange von einem schwedischen Starverteidiger Leif Silberksy vertreten. Selbst Assanges Verteidiger glaubt aber nicht an ein geheimdienstliches Komplott.

Auch die Zeuginnen werden namhaft vertreten. Einig sind sich die Kollegen, dass es höchst ungewöhnlich ist, dass die Staatsanwaltschaft mit Assanges Namen hausieren gegangen ist, meldet derStandart.

23. August 2010

Raus aus dem Sachsensumpf!

Die verurteilten Journalisten haben Berufung eingelegt.

Markwort verhindert Ribéry-Rportage

Helmut Markwort ist nicht dafür bekannt, sich um Pressefreiheit sonderlich verdient gemacht zu haben:

Mit seiner schließlich in Karlsruhe gescheiterten Klage gegen die Saarbrücker Zeitung wegen eines Irrtums eines Interviewpartners hatte er einen nicht zu entschuldigenden Tiefpunkt gesetzt. Als das Satiremagazin Titanic den Slogan „Fakten, Fakten, Fakten“ durch ein weniger schickliches Wort mit „F“ ersetzte, hatte Markwort nichts besseres zu tun, als die Anwälte von der Kette zu lassen.

Nun wurde bekannt, dass Markwort eigenhändig einen Bericht zur Ribéry-Afäre vom Band genommen hat – der Publizist steht dessen Verein FC Bayern allerdings etwas sehr nahe, wie die Süddeutsche berichtet.

Der Münchner Journalist sieht dem Franzosen selbst an jedem Wochenende beim Dribbeln zu – von der Ehrentribüne aus. Markwort ist seit vielen Jahren Mitglied im Verwaltungsrat des FC Bayern und seit 2003 im Aufsichtsrat  des Vereins. Bei Heimspielen sitzt er auf der Tribüne der Arena in Fröttmaning, zu den Auswärtsspielen begleitet er die Mannschaft zu und sitzt nach Partien mit den Akteuren beim Bankett.

Ich hatte kürzlich mal einen FOCUS in der Hand gehabt. Im Inhaltsverzeichnis war ein Foto des anscheinend genesenen Fidel Castro, versehen mit dem Kommentar, Castro möchte weiter sein Volk unterdrücken. Wenn das die Fakten sind, die FOCUS primär zu dem Mann einfallen, können sie ihre Fakten behalten.

22. August 2010

eiPott-Farce erreicht die USA

Die Amis lachen über den Schwachsinn Apfel ./. Ei:

“Nein eiPott Für Sie! German Court Backs Apple Copyright” (Mac Observer)
“No Comment: Apple Germany says nicht to eiPott” (TUAW)
“German Egg Holder Manufacturer Sued By Apple” (Cult of Mac)
“Remains of the Day: Nein means nein” (Yahoo! Tech)

via teczilla

Dass man in Hamburg Eier mit Äpfeln vergleicht und trotzdem keine Unterschiede erkennt, war mir schon früher mal aufgefallen. Da muss irgendwas im Trinkwasser sein, oder so.