Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Persönlichkeitsrechte von Affe und Frosch verletzt

Auf diesem Film hier, den ich nicht kommentieren möchte, sind ungepixelt zwei Tiere bei Aktionen im Bereich der Intimsphäre zu beobachten. Ob sie einverständlich handelten, weiß man nicht, weil der Frosch noch nicht befragt werden konnte. Was von dem ganzen wohl zu halten ist, muss ich unbedingt mal mit dem sachverständigen Bloggerkollegen Marko Dörre besprechen … ;)

via Denkfabrikblog

« Wikipedia: „Diktatur der Zeitreichen“ – Fussball in der Pressekammer: Videobeweis fehlt! »

Autor:
admin
Datum:
27. Juni 2010 um 19:28
Category:
Allgemein,Internet,Persönlichkeitsrecht,Recht am eigenen Bild
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Ein Kommentar

  1. Affe und Frosch | PORNOANWALT

    […] über ein Recht am Bild des eigenen Tieres nachgedacht werden. Oder sogar über eine geschützte Intimsphäre für Primaten und Amphibien? Wider den tierischen […]

    #1 Pingback vom 28. Juni 2010 um 18:40

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.