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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


BILD-Gegendarstellung zum nackten Papst

Der unserem Ex-Blogger-Kollegen Kai Diekmann so ans Herz gewachsene Nacktskulptur-Künstler wurde in der BILD-Zeitung nachgesagt, er habe unseren „Wir sind“-Papst Benedikt den Viertelvorzwölften oder so ähnlich nackt abgebildet. Es war aber ein gewisser Papst Martin.

Papst Martin sah von rechtlichen Schritten ab, da er bereits vor Erfindung des Presserechts das Zeitliche gesegnet hatte. Dafür brachte Lenk den mit der BILD-Zeitung hinreichend erfahrenen Presserechtler E. in Stellung, der die Springer-Leute das Beten lehrte. Mehr dazu weiß das BILDblog.

« Käpt’n Blaubär ist häufig blau – Merkel setzt ihren Sprecher Ulrich Wilhelm als BR-Intendant ein »

Autor:
admin
Datum:
5. Mai 2010 um 14:14
Category:
Abmahnung,Allgemein,Gegendarstellung,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Persönlichkeitsrecht,Pressefreiheit
Tags:
 
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