Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


BILD muss Ausfallkosten für satirischen TAZ-Spot(t) bezahlen

Weil die TAZ ihren legendären „Gib mal TAZ“-Spot wegen einer vom Axel Springer-Verlag zu Unrecht erstrittenen einstweiligen Verfügung nicht verwerten konnte, hat sie Anspruch auf Schadensersatz. -> Kalle, gib mal Kohle!.

« Volker Pispers über den unerklärten Krieg – Niggemeier soll auf den Index »

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.