Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


Namensschilder für Berliner Polizisten

Ich bin davon überzeugt, dass die Mehrheit aller Polizisten, auch die in Berlin, anständige Leute sind und einen harten, nicht bedarfsgerecht bezahlten Job machen. Aber Szenen wie diese da oben, die gestern aufgenommen wurde, rechtfertigen die (von der Piratenpartei unterstützte) Forderung einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten. “Vermummungsverbot” für beide Seiten – es wird zurückgefilmt!

Nicht weniger befremdlich ist der TAZ-Artikel, dem zufolge die Berliner Polizei noch immer agents provocateurs einsetzt. Es wird langsam Zeit, dass Parteien und die ihr unterstellte Verwaltung ihr Grundsatzprogramm am Grundgesetz orientieren.

UPDATE: Die Schaltzentrale weiß inzwischen mehr.

« NRW-Wahl: Das kleinere Übel? Parteien zum JMStV – Qualifizierter Maibaum-Diebstahl »

Autor:
admin
Datum:
2. Mai 2010 um 09:20
Kategorie:
Allgemein, Internet, Medienrecht, Meinungsfreiheit, Politik, Strafrecht, Überwachung
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.

Kommentar-RSS: RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel.

Die Kommentarfunktion ist zur Zeit leider deaktiviert.