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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Zugangserschwerungsgesetz bereits formell verfassungwidrig

Prof. Matthias Bäcker hielt beim Chaos Computer Congress einen überzeugenden Vortrag darüber, warum das Gesetz schon wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz ein Griff ins Klo war.

Bäcker weiß, wovon er redet: Vor seiner akademischen Karriere war er beim Bundesverfassungsgericht für die Begutachtung von Eingängen zuständig. Köhler wohl eher nicht. Gestern hätten es ihm Gäste erklären können.

« Alle Piraten an Deck! Köhler hat den Schwachsinn jetzt doch unterzeichnet! – Maddie-Buch bleibt verboten »

Autor:
admin
Datum:
18. Februar 2010 um 10:57
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Überwachung,Zensur
Tags:
 
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