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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


„Sicherlich“: Psychologischer Erklärungsversuch für Polizeifehler soll Beleidigung sein

Eine Islam-Wissenschaftlerin machte sich Gedanken über die psychologischen Abläufe eines Polizisten, der Scheiße gebaut hatte. Nachdem eine ägyptische Frau im Gerichtssaal erstochen wurde, schoss der nämlich nicht etwa auf den Attentäter, sondern auf den ebenfalls ägyptischen Ehemann der sterbenden Frau, den er am Bein traf.

Nun hatte eine Islam-Wissenschaftlerin gegenüber einem iranischen Radiosender die Vermutung geäußert,

diesem Fehlschuss könne ein rassistischer Subtext zugrunde liegen. In einem Interview mit einem iranischen Radiosender verwendete sie dabei das Wort „sicherlich“;

Manche Leute glauben, das Wörtchen „sicherlich“ signalisiere eine Meinungsäußerung, welche vom Grundgesetz geschützt sei. In Nürnberg sieht man in so etwas wohl im Gegenteil die Bekräftigung einer Tatsachenbehauptung. Auch sogenannte „innere Tatsachen“ wie Überzeugungen und Motive gelten als prinzipiell nachprüfbare Tatsachen, welche der Äußernde beweisen muss.

Der Polizist hatte natürlich nichts besseres zu tun, als sich gegen diese Verdachtsäußerung zu wehren. Wahrscheinlich war er gar nicht ausländerfeindlich, sondern hatte einfach was gegen Beine. Wenn Bayern äußerungsrechtliche Probleme haben, ist normalerweise das Landgericht Hamburg zuständig. Doch die königlich bayrische Justiz fackelte nichte lange rum und schickte der Islam-Wissenschaftlerin wegen ihrer erschröcklichen Meinungsäußerung gleich mal einen Strafbefehl.

Positiv ist anzumerken, dass der Polizist diesmal nicht geschossen hat.

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Autor:
admin
Datum:
8. Januar 2010 um 11:41
Category:
Allgemein,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Pressefreiheit,Strafrecht,Verdachtsberichterstattung,Zensur
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2 Comments

  1. Rechtsanwalt Markus Kompa – Blog zum Medienrecht

    […] weniger als rassistisch motiviert bezeichnete, ist freigesprochen worden. Ich hatte über den Fall hier […]

    #1 Pingback vom 25. März 2010 um 12:33

  2. “Sicherlich” wohl doch Indiz für Meinungsäußerung » Rechtsanwalt Markus Kompa – Blog zum Medienrecht

    […] motiviert bezeichnete, ist vom Amtsgericht Erlangen freigesprochen worden. Ich hatte über den Fall hier […]

    #2 Pingback vom 25. März 2010 um 13:09

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