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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


29. Januar 2010

Nachbarschafts-Fernsehen für lau

Wie der NDR meldet, gibt es ein Datenschutzproblem mit unverschlüsselt sendenden Überwachungskameras. Mit einem weniger als 100,- Euro kostenden Empfänger können die Bilder bis zu einem halben Kilometer weit eingefangen werden.

Besonders pikant: In einem Fall stieß der NDR bei seiner Testfahrt sogar auf die Übertragung einer Kamera im Eingang eines Bordells.

Das dürfte ein kleines Problem mit § 201a StGB bedeuten. Wenn sich das letztere unter sparsamen Verbrauchern rumspricht, werden gewisse Filesharing-Fälle wohl demnächst schlagartig zurückgehen …

NDR-Hoax mit der FDP

Das NDR-Satire-Magazin Extra3 hatte eine Idee der Satire-Zeitschrift TITANIC aufgegriffen, sich als FDP auszugeben. So lud man mit einem gefälschten Anschreiben Journalisten kurzfristig in ein Hotel(!), wo angeblich Herr Westerwelle Erklärungen abgeben wolle. Für das leibliche Wohl der Journalisten werde gesorgt.

Offenbar nur wenige Journalisten fielen auf den Hoax herein, die FDP-Abwehr scheint zeitnah reagiert zu haben, selbst die anwesenden Medienvertreter zogen sich schnell zurück. Die FAZ war sauer und sprach von „bewaffnetem Zeitraub“. Dem Stern gegenüber meinte die FDP, in ihren Einladungen würde niemals geschrieben, es werde für das leibliche Wohl der Journalisten gesorgt.

Na klar, über Selbstverständlichkeiten redet man nicht … ;-)

Was die rechtliche Seite betrifft, so hat sich der NDR gegenüber der DPA geäußert, dies falle unter die „Pressefreiheit“ (sic! – TV ist keine Presse). Ob unter die Satirefreiheit tatsächlich fällt, sich schriftlich als Pressesprecher auszugeben, könnte auch anders gesehen werden. Die FDP, die so gerne Freiheiten in Anspruch nimmt, wird allerdings klug genug sein, den Fall nicht durch einen Prozess aufzuwerten. Wie man am Landgericht Hamburg auf die Nase fallen kann, wenn man Pressefreiheit in Anspruch nimmt, hat Herr Westerwelle ja am eigenen Leib hinreichend erfahren.

Medien – recht geistreich

Der spleenige Autor dieses Blogs interessiert sich nicht nur für Medien, sondern auch für Medien – also solche, die zwischen dem Diesseits und der Geisterwelt vermitteln können. Die historische Pressefehde von 1925 zwischen dem Spiritismus-Enthusiasten Sir Arthur Conan Doyle und dem manischen Antispiritisten Houdini ist anläßlich des aktuellen Sherlock Holmes-Films Thema meines aktuellen Artikels auf Telepolis. Er wird Sie begeistern! ;-)

Die nächste Geister-Geschichte erzählt Ihnen erst wieder Eisenberg. Also Lee Eisenberg, der das Drehbuch zu Ghostbusters III schreibt …

28. Januar 2010

Deutschland sucht den Deutschland-Star – oder eher nicht …

Wie wichtig das Recht auf freie Meinungsäußerung ist, kann man gerade hier im Blog der TAZ bewundern, das ein Youtube-Selbstbildnis eines bisher noch unentdeckten Rap-Talent beim Üben zeigt. Würde so etwas nicht dokumentiert, würde man nicht glauben wollen, dass es solche Typen wirklich gibt …

Das Lied vom Persönlichkeitsrecht eines Volksmusikmoderators

Wie berichtet, fand es ein Moderator für TV-Shows mit volkstümlichen Barden nicht schön, dass sein Name im Zusammenhang mit seinem Neffen fiel, welcher der Familie gar Schande bereitet hatte.

Nunmehr haben die geschätzten Richter vom Landgericht Hamburg dem Bardenkönig Recht zugesprochen: Der Journalist Hubert Denk, Herausgeber des Passauer Magazins „Bürgerblick“, darf nicht mehr auf das Verwandtschaftverhältnis hinweisen.

Vielleicht sollte der Volksmusik-Moderator mal eine Sängerin namens Barbra Streisand einladen …

27. Januar 2010

Verdachtsberichterstattung bzgl. angeblichem kommunistischen Saboteur verboten

Nunmehr hat das LG Berlin seine einstweilige Verfügung gegen Radio Bremen bestätigt. Die hatten einem damaligen DKP-Mann vorgeworfen, auf Reisen in der DDR die Kunst der Sabotage erlernt zu haben, um in der hochgeheimen DKP-Eliteeinheit „Gruppe Ralf Forster“ in Westdeutschland Partisanenaufträge durchzuführen.

Den umgekehrten Fall gab es auch. So formierte sich im westlichen Nachkriegsdeutschland bzw. Berlin die „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“, die auf dem Gebiet der DDR terroristische Anschläge allerdings nicht nur vorbereitete, sondern auch durchführte, etwa das Anzünden von Brücken und Sprengen von Eisenbahngleisen. Ein damaliges Mitglied war der damalige JU-Vorsitzende und spätere Innenminister und Verfassungsgerichtspräsident Ernst Benda.

„Crack-Braut“

Eine Frau, die mit einem TV-Comedian liiert ist, ließ sich von einem peinlichen Proll-Rapper besingen – bis er sie „disste“. Eine Crack-Braut wollte sie sich auch im künstlerischen Kontext nicht nennen lassen.

Medienerfahrene Praktiker sagen sich normalerweise, dass morgen nichts älter ist, als die BILD-Zeitung von gestern. Aber da ja auch schon der Freund Erfahrung im Verklagt-werden-wegen-Unflat hat, will die Dame jetzt vom Rapper stolze 25.000,- Euro „Schmerzensgeld“ sehen.

Ich würde ja normalerweise darauf wetten, dass die Klage ein Rohrkrepierer wird. Nicht mal meine Freunde vom Landgericht Hamburg würden darauf anspringen. Jedoch hat sich die Klägerin ein Gericht ausgesucht, an dem so irgendwie gar nichts zu gelten scheint und selbst der größte Blödsinn Gehör findet: Köln.

26. Januar 2010

Recht am eigenen Bild: RTL will mal wieder eine „Extra“-Wurst

RTL ist ja nicht ganz unbekannt für seinen laxen Umgang mit dem Recht am eigenen Bild. Derzeit laufen zwei Berufungsverhandlungen am OLG Düsseldorf:

Die „Arztserie“ wurde hier durch RTL fortgesetzt: Mal wieder wurde in einer Arztpraxis „versteckte Kamera“ gespielt. (War RTL nicht mal für Doktorspielchen zuständig?) Da gehört die aber nun mal nicht hin, das gesetzlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt ist eine kulturelle Errungenschaft, gegen die prinzipiell nichts einzuwenden ist. Wird es missbraucht, ist das ein Fall für die Staatsanwaltschaft, nicht aber für voyeuristische RTLümmel. Da hilft auch keine heiße Luft von wegen „Pressefreiheit“. Denn die kommt auch ohne dumme Gesichter aus. Was zu sagen ist, darf gesagt werden.

Im anderen Fall geht es um die Verdachtsberichterstattung, bei der ein später freigesprochener Mann beim angeblichen Drogenschmuggeln gezeigt und namentlich genannt wurde. Sein eingeklagtes „Honorar“ von 15.000,- Euro mag RTL ihm nicht gönnen. Natürlich behaupten die wieder das Vorliegen einer Einwilligung, weil der Gefilmte nicht widersprochen habe. Nun ja: Da das Filmen grundsätzlich zustimmungsfrei ist, sondern nur das Verbreiten, darf man im Gegenteil erwarten, dass sich die RTLümmel um die Einräumung entsprechender Bildnisrechte zu bemühen hätten. Doch die wecken natürlich keine schlafenden Hunde, ist doch den Wenigsten das sehr weit gehende Recht am eigenen Bild aus § 22 KunstUrhG bekannt. Es ist Sache des Verbreiters, dem Gefilmten die ungefähre Verwendung der Bilder vor Augen zu führen.

Eine gute Frage ist, warum die Herrschaften als Eingangsinstanz nicht das Landgericht Hamburg gewählt haben, das auch in der Frage der Reichweite einer Einwilligung nach § 22 KunstUrhG eine für Kläger sehr ansprechende Auffassung hat. Vielleicht, weil in Hamburg vergleichsweise geringer Schadensersatz für solche Fälle ausgeworfen wird.

25. Januar 2010

Ungläubige sollen dran glauben

Die „Brights Marburg“, welche der Teufel holen soll, erschreckten mit gar folgendem Unflat über einen kinderlieben Geistlichen:

“(..)”

Bei Kirchens war man nicht erbaut und suchte Seelenheil bei einem Anwalt, der nicht das jüngste Gericht abwarten wollte. Der Anwalt des Gottesmannes fand gar abmahnende Worte.

Seine Einladung, Buße zu tun, richtete er freilich nur gegen das sündige Blog, nicht aber gegen die ebenfalls lästernden Handelsblatter. Ist ja auch logisch: „Was ihr dem geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr auch mir getan.“ Die Betonung liegt auf „geringstem“, die großen Brüder zählen nicht.

UPDATE (01.06.2010): Der Ungläubige hat mich gebeten, sein Zitat nicht mehr weiter zu verbreiten. Na gut!

24. Januar 2010

öffentlich-rechtliche Zensur: Blockierer blockiert – oder auch nicht!

Wenn hier und woanders von „Zensur“ die Rede ist, handelt es sich tatsächlich meistens um zivilrechtliche Unterlassungsansprüche, die im Ergebnis allerdings Zensur nahe kommen – schon deshalb, weil die seltsamen Verhältnisse am Landgericht Hamburg eine Schere im Kopf implizieren und vorauseilenden Gehorsam provozieren.

Nun gibt es tatsächlich einen Fall öffentlich-rechtlicher Zensur. Zwar keine Vorab-Zensur, denn das ist definitiv verboten. Jedoch wurde dem Provider einer Website, die zur Blockierung einer Demonstration von Freunden nationalen Gedankenguts in Dresden aufrief, eine Unterlassungsaufforderung aufgedrückt, so dass die Website nun so aussieht. Man streitet sich darüber, ob zu Straftaten aufgerufen wird. Öhm, tja … Ob die Blockade einer – ja immerhin die Meinungsfreiheit verwirklichenden – Demonstration sinnvoll ist, oder nicht, sei einmal dahingestellt.

Die Dresdner Polizei gab sich jedenfalls sogar die Blöße, Bundestagsabgeordnete fest zu nehmen – das mit der Indemnität von Abgeordneten hat sich wohl noch nicht überall rumgesprochen.

Was auch immer in deutschen Landen gegen die de-Domain verfügt werden mag, es braucht die Betreiber der com-Domain eher nicht zu interessieren. Da kann man nämlich deren Aufruf sehr schön nachlesen. Bleibt eigentlich nur, den Dresdner Behörden für ihren Werbebeitrag zu danken …

UPDATE: Zur juristischen Vertiefung verweise ich auf den Kollegen Rechtsanwalt Stadler.

UPDATE: Der Kollege Prof. Müller kommentiert weise.

UPDATE: Telemedicus kommentiert ebenfalls.

UPDATE: Prof. Pestalozza im Interview über das neue sächsiche Versammlungsgesetz.