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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


Rapid Share darf nicht mehr vorlesen

Das Landgericht Hamburg hat gegen die Filesharingplattform Rapid Share eine einstweilige Unterlassungsverfügung erlassen. Der Film “Der Vorleser” darf dort nicht mehr Dritten zugänglich gemacht werden.

« Morgendliche Propaganda beim Bäcker – Fotografieren von Kirchen in England besser sein lassen »

Autor:
admin
Datum:
16. Dezember 2009 um 13:28
Category:
Allgemein,einstweilige Verfügung,fliegender Gerichtsstand,Internet,Landgericht Hamburg,Medienrecht,Urheberrecht
Tags:
 
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