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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


Die Würde der Filtertüte ist antastbar

Melitta scheint Inhaber der Wortmarke “Filtertüte” zu sein. Und daher scheint man sich berechtigt zu sehen, per einstweiliger Verfügung gegen obigen, Filtertüten diskriminierenden Werbespot eines Kaffeeautomatenherstellers vorgehen zu dürfen.

Zur Stunde ist ist noch nicht bekannt, welches Landgericht diese hanebüchene eV durchgewinkt hat, aber ich habe da so eine Theorie ...

UPDATE:

War Hamburg!

« Nackte Tatsachen stürmen Dresdner Gerichtssaal – Schikanöse Abmahnung gegen vorbeugende Unterlassungserklärung »

Autor:
admin
Datum:
10. Dezember 2009 um 13:18
Kategorie:
Abmahnung, Allgemein, Medienmanipulation, Medienrecht, Meinungsfreiheit, Zensur, einstweilige Verfügung, fliegender Gerichtsstand
Tags:
 
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