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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Nacktbild einer Politikerin verstößt gegen Persönlichkeitsrecht

Mein Blogleser Kai Diekmann ist nicht der einzige, der von Künstlern in der Öffentlichkeit entblößt wird. Nachdem Peter Lenk ja schon seit Jahren die nackten Tatsachen offenbart, hatte nun die Künstlerin Erika Lust  die Dresdner Oberbürgermeisterin Helga Orosz nur in Strapsen bekleidet gemalt, wobei ein politischer Bezug durch den Titel „Frau Orusz wirbt für das Weltkulturerbe“ hergestellt worden war.

Die Sächsische Zeitung meldet:

Nach der erfolgreichen Unterlassungsklage darf die aus Kasachstan stammende Künstlerin ihr Bild künftig weder im Original noch als Replikat öffentlich machen oder sie riskiert ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro. Nach dem Gerichtsentscheid kündigte die Künstlerin Berufung an.

In ihrem Urteil verwiesen die Richter darauf, dass in diesem Fall die Persönlichkeitsrechte von Orosz das Recht auf Kunstfreiheit einschränkten. Vor allem die explizite Darstellung der Geschlechtsteile sei ein unzulässiger Eingriff in die Intimsphäre. Zudem werde die Oberbürgermeisterin mit ihrer Amtskette gezeigt – damit „in Würden, aber nicht in Würde“, wie der Vorsitzende Richter Stephan Schmitt sagte.

« „Perfider Mandantenfang“! – Dümmliches NacktBILD »

Autor:
admin
Datum:
3. Dezember 2009 um 15:07
Category:
Allgemein,Bildnis,Internet,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Recht am eigenen Bild,Zensur
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. Die Kunstfreiheit in Gefahr? « Urs1798’s Weblog

    […] Brücke gemalt, als Ersatz für das verloren gegangen Kulturerbe von Dresden. Ich betrachte das Gerichtsurteil als Fehlurteil , aber in  Dresden scheint man keinen Wert auf  Kultur zu legen, die erkennen noch […]

    #1 Pingback vom 03. Dezember 2009 um 23:48

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