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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Schutzschriften schützen nicht vor Landgericht Hamburg

Wie der Kollege Feil vom Abmahnung-Blog hinweist, ist in Hamburg auch die Wirkung von Schutzschriften eine eher relative.

Vorliegend geht es um das ätzende Thema Massenabmahnung in Fliesharing-Sachen, mit denen gerade alle medienrechtlichen Kollegen genervt werden.

« Schleichwerber verdient nichts mit Persönlichkeitsrecht – ESRA kriegt kein Geld »

Autor:
admin
Datum:
24. November 2009 um 18:07
Category:
Abmahnung,Allgemein,einstweilige Verfügung,Internet,Landgericht Hamburg,Urheberrecht,Zensur
Tags:
 
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