Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Priester P will nicht beichten (lassen)

Ein Pfaffe hatte vor einem Jahr seine sieben Sünden vor einem weltlichen Strafgericht gar bitterlich bereut. Jetzt kam sein gepeinigte Geliebte auf die Idee, ein Buch über ihren Seelsorger zu schreiben, wobei auf Namensnennung verzichtet wurde. Nun ist dem gefallenen Engel aufgegangen, dass er zwar im Fegefeuer brennen muss, auf der Erdoberfläche jedoch ein Allgemeines Persönlichkeitsrecht genießt. Da ist ihm plötzlich eingefallen, dass er sich wohl bei seinen Geständnissen geirrt haben muss und die Frau gar lügt. Bei Kirchens weiß man ja schon seit Evas Zeiten, was man vom Weibe zu halten hat! Zur Strafe will er nun die gute Frau ins Loch werfen lassen.

Bei ihrem Buchprojekt steht dem Opfer kein großer Verlag zur Seite, sie hatte es als Book on Demand veröffentlichen wollen.

« Schwarzeneggers Missgeschick oder Scherz Hanussen-Style? – Pilotenfehler? Bald kommt das UL-Unfall-Blog! »

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.