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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


30. Oktober 2009

Pilotenfehler? Bald kommt das UL-Unfall-Blog!

Wie ein Kollege meldet, hat man mal wieder die Ursache für den Absturz eines Gyrocopters gefunden. Es soll mal wieder ein „Pilotenfehler“ gewesen sein. Den Piloten kann man nicht mehr befragen, denn der ist tot.

Ich vertrete Mandanten aus der Ultra-Leicht-Szene, die akribisch Material über solche Abstürze, seltsame Praktiken der Zulassung und interessante personelle personelle Verflechtungen zusammentragen. Dies UL-Szene schätzt meine Mandanten als Nestbeschmutzer nicht besonders. Wie nicht anders zu erwarten, kam es zu äußerungsrechtlichen Prozessen.

Wir spielen mit dem Gedanken, unsere eigene Öffentlichkeit in Form eines Blogs zu schaffen, das zeitnah die wirklich seltsamen Vorgänge im UL-Bereich dokumentieren und kommentieren wird. Schon irgendwie traurig, dass man so etwas heute praktisch nur noch im Verbund mit einem Medienrechtler machen kann, ohne sich aus Hamburg eine einstweilige Verfügung wegen angeblich unzulässiger Verdachtsberichterstattung einzufangen.

29. Oktober 2009

Priester P will nicht beichten (lassen)

Ein Pfaffe hatte vor einem Jahr seine sieben Sünden vor einem weltlichen Strafgericht gar bitterlich bereut. Jetzt kam sein gepeinigte Geliebte auf die Idee, ein Buch über ihren Seelsorger zu schreiben, wobei auf Namensnennung verzichtet wurde. Nun ist dem gefallenen Engel aufgegangen, dass er zwar im Fegefeuer brennen muss, auf der Erdoberfläche jedoch ein Allgemeines Persönlichkeitsrecht genießt. Da ist ihm plötzlich eingefallen, dass er sich wohl bei seinen Geständnissen geirrt haben muss und die Frau gar lügt. Bei Kirchens weiß man ja schon seit Evas Zeiten, was man vom Weibe zu halten hat! Zur Strafe will er nun die gute Frau ins Loch werfen lassen.

Bei ihrem Buchprojekt steht dem Opfer kein großer Verlag zur Seite, sie hatte es als Book on Demand veröffentlichen wollen.

Schwarzeneggers Missgeschick oder Scherz Hanussen-Style?

Gouverneur Schwarzenegger versandte einen Brief, bei dem die Anfangsbuchstaben der ersten Zeile eine unhöfliche, jedoch in den USA zum täglichen Sprachgebrauch gehörende Redewendung ergab. Angeblich sei dies ein Zufall gewesen.

Der Vorfall erinnert an eine Intrige des berühmten Hellsehers Erik Jan Hanussen, der 1932 der Zeitung „Berliner Tribüne“ einen gefälschten Enthüllungsartikel („Hanussen endgültig entlarvt!“ gegen sich zugespielt hatte. Am Abend des Drucktages gab er in einer öffentlichen Veranstaltung preis, dass er den Brief selbst geschrieben hatte und bewies dies, in dem er die jeweils ersten Worte einer jeden Zeile aneinanderreihte:

„Die Redaktion der Berliner Tribüne besteht aus lauter denkfaulen Idioten, die auf jeden Dreck hereinfallen. Hoffentlich wird diese Blamage genügen, ihnen das Maul zu stopfen und endlich mal vorsichtiger zu sein.“

Zitiert nach Kugel, Wilfried: „Hanussen. Die wahre Geschichte des Hermann Steinschneider“

Hanussen kaufte die Auflage teilweise auf und vertickte sie als Trophäe in seinem Büro am Kurfürstendamm.

Übrigens verfügte Hanussen über einen überaus trickreichen Presseanwalt …

Recht am eigenen Penis-Bild?

Nein, wenn jemand anderes das Gemächt gezeichnet hat, gilt dessen Urheberrecht – auch gegenüber dem Modell. Das jedenfalls meint Kollege Eisenberg und hat einen Krawallblogger abgemahnt, den er recht gut kennt.

Der hat die Abmahnung gekonnt verwertet.

Hihi!

27. Oktober 2009

Buskeismus.de nunmehr zitierfähig

Also krawallig ist es ja schon, das Blog des zähen Chronisten der Hamburger Pressekammer Rolf Schälike. Doch der Ausdauer des passionierten Bergsteigers und Pilzesammlers sowie seinen Experimente mit der Justiz können sich inzwischen weder Journalisten verschließen, wie vor einiger Zeit die Sonntags-FAZ, gerade Die Zeit, und auch in der aktuellen Ausgabe der renommierten Fachzeitschrift „Archiv für Presserecht“ gibt kein geringerer als Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur in seinem lesenswerten Beitrag „Mediengerechte Spzifizierung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten gegen Beeinträchtigung durch Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik“ als Fundstelle etwa eine URL von buskeismus.de an – übrigens ein Urteil in Schälikes eigener Sache. Bekanntlich leistet sich der Mann Fehden mit Berliner Presseanwälten, die sich durch seine Berichterstattung „belästigt“ fühlen und bisweilen sogar im Duo bis u.a. nach Köln fliegen, um den Hamburger  an der Ausübung seiner Grundrechte aus Art. 5 GG zu hindern. Die meisten Presserechtler haben übrigens längst erkannt, dass man sich mit Schälike besser nicht anlegt.

Mir fiel vor zwei Jahren die Ehre zu, Deutschlands wohl ungewöhnlichsten Gerichtsreporter einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Sicher, es dauert ein bisschen, bis man die Qualität seiner Arbeit erkennt, und viele Kollegen äußern sich abschätzig über den manchmal etwas kauzig wirkenden Herrn. Aber man muss einem Vogel auch dann zuhören können, wenn er nicht singt (Michael Ende). Wie im obigem Video von Zapp zu sehen ist, zeigen Schälikes Dokumentationen der Hamburger Absurdidäten Wirkung. Man spricht inzwischen im Bezug auf die Hamburger Pressekammer auch im Printbereich ganz offen von „Zensur“, der Kollege Prof. Weberling von

„grottenfalscher Interpretation der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts.“

Prof. Ladeur äußert sich ein bisschen vornehmer und beendet seinen aktuellen Beitrag wie folgt:

„Zur Zeit wird die Rechtsprechung ihrer Rolle bei der Herausbildung von Regeln nur in Grenzen gerecht.“

Udo Vetter ./. Judge Dredd

Der geschätzte Kollege Udo Vetter vom lawblog gehört wie fefe zu den Top Ten der deutschen Blogosphäre und hat in selbiger für das Image des Berufsstandes des Rechtsanwalts mehr Verdienste erworben als alle Kollegen zusammen. Und so kam endlich einmal jemand auf den Gedanken, dem verdienten Blogger ein Denkmal in der Wikipedia zu setzen. Natürlich ließ ein Löschantrag nicht lange auf sich warten.

Und wer hat diesen Löschantrag gestellt? Ein äußerst sympathischer Zeitgenosse namens Marcus Cyron, der mir durch seine durchgehend sehr gewählte Ausdrucksweise in Erinnung geblieben ist. Hier seine Begründung:

„Ich habe mir das Gestümpere jetzt 20 Minuten angesehen, als der Pseudoartikel immer um minimale Ergänzungen wuchs.“

Dieser Mensch war früher übrigens mal Admin, was ihm mächtig zu Kopf gestiegen war. Er masste sich polizeimäßige Kompetenzen an, wie sie mir eher von Judge Dredd bekannt gewesen waren, sowie einen Ton, den ich mal als „suboptimal“ charakterisieren möchte. Als ich noch in der Wikipedia verkehrte, fiel es mir als Akademiker sehr schwer, mich von jemandem maßregeln lassen zu müssen, dessen Sensibilität, Einfühlungsvermögen und sprachliche Grazie besagter Fantays-Figur entsprach. Irgendwann hatte jemand ein Einsehen, vermutlich er selbst, und diese eklatante Fehlbesetzung wurde korrigiert. Doch scheint der Zeitgenosse in der Wikipedia sein 2nd Life gefunden zu haben und ist wohl so gut vernetzt, dass man ihm so einiges durchgehen lässt, was bei weniger gleichen Usern zu einer sofortigen Sperre führen würde. Mit einiger Sicherheit steht er auch in guter Beziehung zum Hamburger Wikipedia-Stammtisch. Letzteres ersetzte seinerzeit auch die Notwendigkeit sachlicher Auseinandersetzung, denn in der Politik kommt es nur darauf an, die richtigen Leute zu kennen und Macht zu koordinieren.

Mehr davon, wenn hier die ersten Folgen meines tragikkomischen Monumental-Epos „Der Kompa und das liebe Phi“ erschienen sind …

Wie es aussieht, konnten die Guardian Angles des Kollegen Udo Vetter seinen Wikipedia-Eintrag gegen Judge Dredd verteidigen. Es lohnt sich halt, Freunde in der Unterwelt zu haben … ;-) Die Wikipedia bräuchte weniger Richter und Vollstrecker, sondern mehr Anwälte.

„Die Sitzung ist geschlossen.“

Update: So und so diskutiert der freundliche Herr Cyron in obiger Angelegenheit. That’s Wikipedia!

Und was ist das eigentlich für eine Form der „Qualitätssicherung“, wenn die Meinung solcher Gestalten als „relevant“ gewertet wird?

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26. Oktober 2009

Kai Dieckmann macht Buskeismus.de Konkurrenz!!!

Heute ist definitiv der verrückteste Tag, seit ich zum Medienrecht blogge!!!

Jetzt übt sich Kai Dieckmann in der Kunst der Gerichtsreportage und BILDet im Stile von Buskeismus.de das Wortprotokoll eines presserechtlichen Gerichtstermin ab, und zwar in der Alien-Sache, in der Dieckmanns Lieblingsgegner geklagt hatte. Der Lieblingsgegner ist wiederum ein TAZ-Mitbegründer und außerdem ein von mir in fachlicher Hinsicht sehr verehrter Presseanwalt. Er wurde von seiner von mir in jeglicher Hinsicht verehrten Kanzleikollegin vertreten.

Lettre International will von BILD Schadensersatz

Das dürfte dem neuen Blogger Kai Dieckmann wenig gefallen: Wie Kress meldet, hat ein bekannter und höchst erfolgreicher Berliner Kollege für Lettres International Ansprüche wegen eines recht frei zitierten Interviews mit Thilo Sarrazin angemeldet. 

Wallraffs „Der Aufmacher“ ungeschwärzt

Rabenschwarzer Tag heute für Zensoren: Wikileaks bringt Günther Wallraffs Klassiker „Der Aufmacher“ – und zwar ungeschwärzt. Ich distanziere mich natürlich von diesem schändlichen Treiben und fordere auf, dem Link keinesfalls zu folgen!

„Sauber“ – Analyse zu BGH VI ZR 19/08 (Daimler, Schrempp ./. Grässlin)

Der lange Arm aus Karlsruhe reicht bis zum Sievekingplatz in der Freien- und Hansestadt Hamburg. Und dort klatschte dessen Hand vor einem Monat so laut auf die Backen der hanseatischen Richter, dass es nur so knallte …

Wir berichtet (und vorher gesagt), war dem Rüstungskritiker Jürgen Grässlin vom BGH der seltsame Maulkorb abgenommen worden, den ihm in Schrempps und Daimlers Auftrag die Hamburger Pressekammer angelegt hatte. Heute ist endlich die Urteilsbegründung veröffentlicht worden.

Man hatte Grässlin verboten, den dubiosen Rücktritt des vormaligen Daimler-Häuptlings Schrempp mit diesen Worten zu kommentieren:

„a) Ich glaube nicht, dass der Rücktritt (des Klägers zu 2 als Vorsitzender des Vorstands der Klägerin zu 1) freiwillig war. Ich glaube, dass er dazu gedrängt und genötigt wurde.
b) … und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr S. geregelt hat.“

Kontext nicht beachtet, Wertungen als Tatsachenbehauptungen gedeutelt

Diese Ausschnitte aus einem Interview hat sich die Hamburger Pressekammer rausgepickt, ohne den Kontext hinreichend zu beachten – das Standard-Verfahren am Sievekingplatz. Und die Hanseaten wollten darin einen Eingriff in Persönlichkeitsrecht und „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ (muhahaha!) erkennen, da die Äußerungen als Tatsachenbehauptungen einzustufen seien. Selbst bei Einordnung als Verdachtsberichterstattung seien die Voraussetzungen hierzu nicht erfüllt. Diesem Unsinn wollte der BGH jedoch nicht folgen. (more…)