Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


BILD ./. taz

Morgen verhandelt der Bundesgerichtshof den Streit um den obigen Werbespot, den der Axel Springer-Verlag als herabsetzende Werbung erachtete und – wo sonst? – beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkte. Man muss kein eingefleischter Kenner der BGH-Rechtsprechung oder Hellseher sein, um vorherzusagen, dass der BGH die auf Hamburger Landrecht beruhende Verfügung aufheben und den Spot zulassen wird.

« Kaffeesatzlesen nach der Wahl – BILD ./. taz: BGH hebt Landgericht Hamburg auf »

Autor:
admin
Datum:
30. September 2009 um 16:34
Kategorie:
Allgemein, Landgericht Hamburg, Medienrecht, OLG Hamburg, PR, Pressefreiheit, einstweilige Verfügung
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.

Kommentar-RSS: RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel.

Die Kommentarfunktion ist zur Zeit leider deaktiviert.