Wie nicht anders zu erwarten, hat das Landgericht Düsseldorf bzgl. des Bildnisses eines Kindes, das ohne Einwilligungserklärung der erziehungsberechtigten Mutter in einem Kinofilm verwertet worden war, seine einstweilige Verfügung aufrecht erhalten.
Wie nicht anders zu erwarten, hat das Landgericht Düsseldorf bzgl. des Bildnisses eines Kindes, das ohne Einwilligungserklärung der erziehungsberechtigten Mutter in einem Kinofilm verwertet worden war, seine einstweilige Verfügung aufrecht erhalten.
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