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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Finanzvertriebler wollen keine „provisionsgeilen Subjekte“ sein

Diesen neckischen Clip einer Verbraucherzentrale gegen die provisionshonorierte „Beratung“ in der Finanbranche hatte ich mal im Handelsvertreter-Blog verlinkt. Wie nun die Süddeutsche meldet, hat eine „Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM)“ gegen diesen Clip Strafanzeige wegen Verleumdung gestellt. Kein Witz!!!

„Die Botschaft des Videos ist doch, dass alle Berater und Vermittler provisionsgeile Subjekte sind“

maulen die getretenen Hunde. Schöner hätte auch ich es nicht formulieren können. Bitte unbedingt auch mein Projekt finanzparasiten.de gleich mit anzeigen, so eine PR kann man sich für Geld nicht kaufen!

Dem juristisch interessierten Leser sei mitgeteilt, dass jeder Jurastudent im 2.Semester wissen muss, dass diese Anzeige strafrechtlich völlig untauglich ist. Es handelt sich also seitens der ehrenwerten, nicht provisionsgeilen Makler um eine PR-Aktion. Ob diese Leute wissen, was man unter dem Streisand-Effect versteht …?

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Autor:
admin
Datum:
11. Juli 2009 um 18:49
Category:
Medienrecht,Meinungsfreiheit,PR,Strafrecht,Zensur
Tags:
 
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