Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Fremde Unternehmensmarke in Domain

Offenbar erst jetzt ist eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 17.06.2008 bekannt geworden, bei der ein Rechtsanwalt seine Anwaltskünste durch Bezugnahme auf eine große Firma (offensichtlich Ebay) anpreisen wollte und diese hierzu in diversen Domains nannte.

Dass man fremde Marken nicht ausbeuten soll, um damit seine eigenen gewerblichen Interessen zu bewerben, ist alles andere als überraschend. Um Markenrecht anwendbar zu machen genügt es bereits, wenn eine eigene Website „irgendwie“ kommerziell ist – ausreichend sind Werbebanner oder Google-Adwords.

Etwas trickreicher ging daher unsere Mandantschaft vor, die vor zwei Jahren ein Watchblog gegen ein bestimmtes Unternehmen gestartet hatte: Man nahm den Unternehmensnamen, kombinierte ihn mit der Bezeichnung „Blog“, handelte jedoch nicht zu Zwecken des Wettbewerbs. Damit fiel der Hamburger Kollege, der eine einstweilige Verfügung (natürlich am Landgericht Hamburg) beantragt hatte, sogar bei den Hanseaten gewaltig auf die Schnauze.

Allerdings kam der Kollege dann auf die eigenartige Idee, die Firma hätte ja ein „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ und könne sich daher auf Namensschutz aus § 12 BGB berufen. Und mit dieser absurden Nummer kam er beim OLG Hamburg sogar durch. Meine von der einstweiligen Verfügung völlig überraschte Mandantschaft entschied damals, aus Kostengründen keine weiteren Prozessrisiken einzugehen und den Richterspruch hinzunehmen.

Die Entscheidung wurde nicht nur in Fachkreisen berühmt (Im aktuellen „Handbuch des Domainrechts“ wird sie als „Unternehmensblog.de“-Entscheidung bezeichnet), sondern auch in der Tagespresse eifrig dikustiert, etwa bei SPIEGEL-online. Überwiegend wurde die Entscheidung für falsch gehalten. Für meine Mandantschaft war die Angelegenheit jedoch eine erstklassige PR gewesen. Das Bloggen gab man wohl auf, aber wie dem Spiegel-Artikel zu entnehmen ist, wurde das Projekt von Amerikanern unter ähnlicher Bezeichnung fortgeführt. Ein bei der World Intellectual Property Prganisation (WIPO) gestarteter Angriff wegen Verletzung von Marken- bzw. Namensrechten hatte keinen Erfolg, weil die Blogger nicht zu Wettbewerbszwecken, sondern zu solchen zulässiger Unternehmenskritik handelten. Auch dieser Fall brachte den Bloggern in erster Linie PR ein, der Schuss ging komplett nach hinten los.

Im obigen Video gibt der Kollege Udo Vetter (Lawblog) Basis-Tipps für Blogger.

« Seewölfe – Roter möchte schwärzen: Hans-Peter Martins Enthüllungsbuch vor Gericht »

Autor:
admin
Datum:
2. Mai 2009 um 16:16
Category:
Abmahnung,Allgemein,einstweilige Verfügung,Landgericht Hamburg,OLG Hamburg
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.