Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Ein Scherz für einen „unglaublichen Demagogen“ – Zwanziger ./. Weinreich

Der hochnotpeinliche Rechtsstreit über die Äußerung des Sportjournalisten Jens Weinreich, der DFB-Häuptling Theo Zwanziger einen „unglaublichen Demagogen“ nannte, sorgt seit Monaten für Heiterkeit. Er dient als mahnendes Beispiel dafür, wie Anwälte durch unverhältnismäßige Aggression einen medialen Super-GAU provozieren und hierdurch ihren Mandanten in der Öffentlichkeit nahezu irreparabel blamieren können.

Während die Öffentliche Sympathie für den unbequemen Journalisten streitet, der sich gegen den übermächtigen wie arroganten DFB wehrt, und Weinreich insoweit das Recht auf freie Meinungsäußerung nahezu geschlossen zubilligt, hat die Meinungsfreiheit auch einen ganz anderen Freund gefunden: Theo Zwanziger, der sich seinerseits abträglich über den Journalisten äußerte und damit ohne Not Sauerstoff in das PR-Feuer blies. Während Zwanzigers Anwälte dessen Äußerungen als „Meinung“ gewertet wissen wollen, befand nun das Landgericht Frankfurt, dass es sich um Tatsachenäußerungen handele. Wer sich durch Unterstellungen tatsächlich unzutreffender Tatsachen in den Medien verleumdet sieht, dem steht ein Recht auf Gegendarstellung zu. Und genau die hat das Gericht am 06.03.2009 Weinreich zugebilligt.

Zwanzigers Kommunikationsstrategie hat dieser (zitiert nach Weinreich) selbst offen formuliert:

»Wenn Sie die Kommunikationsherrschaft nicht haben, sind Sie immer Verlierer.«

Was man davon halten darf, sich diese „Kommunikationsherrschaft“ im Gerichtssaal ertrotzen zu wollen, liegt auf der Hand.

Auch der Fall Weinreich ist nicht nur für den Streisand-Effekt ein exzellentes Beispiel, sondern auch für die Instrumentalisierung der Prozesskosten im Äußerungsrecht. So müsste Weinreich im Unterliegensfall mit Anwaltskosten von 70.000,- Euro rechnen – für einen freien Journalisten eine Summe, die jenseits von Gut und Böse liegt, während der mächtige DFB das aus der Portokasse zahlen könnte. Wie bei den meisten äußerungsrechtlichen Streitigkeiten läuft die Sache absehbar auf ein Gefeilsche um Kosten hinaus. Weinreichs Verhandlungsposition wird nicht unwesentlich von seiner Kriegskasse abhängen, weshalb er letzten Monat entgegen seiner bisherigen Überzeugung um Spenden bat.

Wie immer sich dieser Fall entwickeln wird, eines scheint sicher: Zwanzigers Anwälte – solche einer im Medienrecht alles andere als unerfahrenen Kanzlei – werden nichts unversucht lassen, Weinreichs Position als führender Journalist in Sachen Korruption im Sport zu festigen, wenn auch wider Willen. Und zumindest das ist gut so. Wenn das kein Scherz ist …

« „Vernünftig denkendes“ Landgericht Regensburg: Prof unterliegt Mein Prof e.V. – Fliegender Gerichtsstand macht am AG Frankfurt eine Bauchlandung: Bei Urheberrechtsverletzung „sachliche Nähe“ gefordert »

Autor:
admin
Datum:
17. März 2009 um 12:45
Category:
Allgemein,Die lieben Kollegen,Medienrecht,PR,Pressekammer
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.